Jagdpacht
Begehungsschein und Jagderlaubnisschein
Begehungsschein und Jagderlaubnisschein regeln, wer im Revier des Pachters jagen darf. Beide unterscheiden sich in Form, Umfang und Widerrufsmöglichkeit.
Grundlage: BJagdG § 11 Abs. 5; Landesjagdgesetze
Jagdpachtvertrag
Der Jagdpachtvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Bejagung eines Jagdbezirks durch einen Pachtjäger. Er unterliegt im BJagdG strengen Form- und Mindestlaufzeitvorgaben.
Grundlage: BJagdG § 11 (Jagdpacht)
Haftung & Versicherung
Aneignungsrecht und Wildschadensersatzpflicht
Das Wild gehört dem, der es erlegt — der Wildschaden trägt aber der Pächter. Die Trennung zwischen Aneignungs- und Schadensregeln gehört zu den oft missverstandenen Grundsätzen.
Grundlage: BJagdG §§ 1, 2 (Jagdrecht); §§ 29 ff. (Wildschaden)
Jagdhaftpflichtversicherung
Pflicht in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden bei der Jagdausübung ab.
Grundlage: BJagdG § 17 Abs. 1 Nr. 4 (Jagdscheinerteilung)
Wildschaden
Wildschaden im Forst — Verbiss und Schälung
Verbiss durch Reh- und Rotwild, Schälschäden durch Rotwild — die Sonderregeln für forstliche Wildschäden im Bundesjagdgesetz.
Grundlage: BJagdG § 32 (Wildschaden im Wald)
Wildschaden in der Landwirtschaft
Schwarzwild in Mais, Rotwild im Weizen — wer haftet, in welcher Frist ist der Schaden anzumelden, wie läuft das Vorverfahren?
Grundlage: BJagdG §§ 29-35 (Wildschaden)
Verwaltung & Prüfung
Befriedete Bezirke
Hausgärten, Hofräume, Friedhöfe — auf befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Wer darf wann jagen, wann ist Wild zu entnehmen?
Grundlage: BJagdG § 6 (Befriedete Bezirke)
Bewaffnung — was darf der Jäger führen?
Büchse, Flinte, Faustfeuerwaffe als Fangschuss-Waffe, Nachtsichttechnik — der waffenrechtliche Rahmen für die Jagd in Deutschland.
Grundlage: WaffG §§ 13, 18 i. V. m. BJagdG § 19
Hegegemeinschaft
Mehrere Reviere bewirtschaften gemeinsam ein Wildbestandskonzept — die Hegegemeinschaft ist in einigen Bundesländern Pflicht, in anderen freiwillig.
Grundlage: BJagdG § 10a (Hegegemeinschaften)
Jagdsteuer
Die Jagdsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf die Pacht oder Eigenausübung der Jagd. Höhe und Erhebung sind je nach Landkreis unterschiedlich.
Grundlage: Kommunalabgabengesetze der Länder (KAG)
Jägerprüfung — rechtlicher Rahmen
Die Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung des Jagdscheins. Bundesgesetz setzt den Rahmen, die Bundesländer regeln Inhalt und Ablauf.
Grundlage: BJagdG § 15 (Jägerprüfung); Landesjagdgesetze