Verwaltung & Prüfung Bundeslandsache

Hegegemeinschaft

Mehrere Reviere bewirtschaften gemeinsam ein Wildbestandskonzept — die Hegegemeinschaft ist in einigen Bundesländern Pflicht, in anderen freiwillig.

Die Hegegemeinschaft nach Bundesjagdgesetz § 10a ist ein Zusammenschluss benachbarter Jagdausübungsberechtigter zu dem Zweck, Wildbestände großräumig zu bewirtschaften. Hintergrund: Schalenwild — vor allem Rotwild — bewegt sich nicht nach Reviergrenzen. Wer dauerhaft eine ausgewogene Bestandsstruktur erreichen will, muss seine Hege auf den Lebensraum des Wildes ausrichten, nicht auf die Pachtgrenzen.

Freiwillige und obligatorische Bildung

Die Bundesländer können die Bildung von Hegegemeinschaften vorschreiben oder als freiwilligen Zusammenschluss ermöglichen. Im Rotwildgebiet ist die Mitgliedschaft in einer Hegegemeinschaft in vielen Bundesländern verpflichtend, da die Abschussplanung für Rotwild typischerweise auf Hegegemeinschaftsebene erfolgt und nicht je Einzelrevier. Für Reh- und Schwarzwild bestehen Hegegemeinschaften meist als freiwillige Zusammenschlüsse.

Aufgaben der Hegegemeinschaft

Zu den typischen Aufgaben gehören: gemeinsame Wildzählung und Bestandserfassung, Erarbeitung von Abschussplänen, Hegerichtlinien und Verhaltensregeln (z. B. einheitliche Schussfreigaben für Rotwild-Klassen), Organisation gemeinschaftlicher Bewegungsjagden, Daten- und Erfahrungsaustausch zwischen den Pachtern, Vertretung gegenüber Forst- und Jagdbehörde sowie Öffentlichkeitsarbeit für eine fachlich fundierte Bestandsbewirtschaftung.

Rechtsstellung

Hegegemeinschaften sind je nach Bundesland Körperschaften des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine oder informelle Zusammenschlüsse ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die jeweilige Form bestimmt, wer Mitglied wird, wie Beiträge erhoben werden und wie Beschlüsse zustande kommen. Die Abschussplanvorlage erfolgt regelmäßig durch die Hegegemeinschaft an die untere Jagdbehörde, die über die Genehmigung entscheidet.

Konflikte

Spannungsfelder entstehen, wenn ein einzelner Pächter sich nicht an die hegegemeinschaftliche Linie hält — etwa zu wenig Rotwild erlegt, hohe Verbissschäden in Kauf nimmt oder eigenmächtig Bewegungsjagden organisiert. In Hegegemeinschaften mit obligatorischer Mitgliedschaft kann die Behörde Sanktionen verhängen; freiwillige Hegegemeinschaften haben hier nur das Mittel der Aussprache und Überzeugung.

Praxisbedeutung

Funktionierende Hegegemeinschaften sind ein zentrales Instrument zur Bewaltigung wachsender Konflikte zwischen Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Jagd. Sie sind in den meisten Rotwildgebieten Deutschlands etabliert und gewinnen in Anbetracht steigender Schwarzwild-Schäden auch in Niederwild-prägten Regionen an Bedeutung.

Stand April 2026. Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Bundeslandspezifische Regelungen können abweichen — fragen Sie im Zweifel die zuständige untere Jagdbehörde oder einen Fachanwalt für Agrar- und Jagdrecht.