Streckenmeldung
- Eintragungsfrist Schalenwild
- quartalsweise
- Eintragungsfrist Sonstige
- jährlich
- Meldefrist
- Schalenwild: Quartalsmeldung; Sonstige: jährliche Wildnachweisung
- Meldung an
- Zuständige Behörde (SGD / Kreisverwaltung)
- Elektronische Meldung
- Nein
Abschussplan
- Planpflichtig
- Rotwild, Damwild
- Planfrei
- Schwarzwild
- Planungszeitraum
- 1 Jahr(e)
- Einreichfrist
- 8. April
- Genehmigung durch
- Höchste Jagdbehörde
Schonzeiten in Rheinland-Pfalz
Tabellarische Übersicht aller Wildart-Schonzeiten in Rheinland-Pfalz.
Schonzeiten anzeigenBesonderheiten
- Neues Landesjagdgesetz seit Juli 2025
- Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild/Damwild
- Großflächige ASP-Sperrzonen
Mit Waidwart digital verwalten
Streckenliste, Abschussplan und Trichinenproben digital — automatisch nach den Pflichten von Rheinland-Pfalz konfiguriert.
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