Verwaltung & Prüfung Bundeslandsache

Jagdsteuer

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf die Pacht oder Eigenausübung der Jagd. Höhe und Erhebung sind je nach Landkreis unterschiedlich.

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer in Deutschland. Sie wird in den meisten Bundesländern auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte erhoben und besteuert den Aufwand, den jemand für die Jagd betreibt — typischerweise also den Jagdpachtzins oder den fiktiven Pachtwert bei einer Eigenjagd. Die Jagdsteuer ist keine Einkommensteuer, sondern eine reine Verbrauchs- bzw. Aufwandsteuer.

Wer erhebt die Jagdsteuer?

Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer, die den Landkreisen und kreisfreien Städten die Erhebung erlauben. Nicht jedes Bundesland und nicht jeder Landkreis erhebt die Jagdsteuer. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es de facto keine flächige Jagdsteuer-Praxis. Innerhalb eines Bundeslandes können benachbarte Landkreise sehr unterschiedliche Sätze haben — eine Kreisgrenze kann den Steuersatz halbieren oder verdoppeln.

Bemessung

Bemessungsgrundlage ist regelmäßig der vereinbarte Jahrespachtzins. Der Steuersatz liegt typischerweise zwischen 15 und 20 Prozent — einzelne Landkreise erheben höhere oder gar keine Sätze. Bei Eigenjagdbezirken wird ein fiktiver Pachtwert nach kommunalen Schätzungsrichtlinien angesetzt — meist orientiert an ortsüblichen Hektarpachtsätzen.

Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Pächter beziehungsweise der Eigenjagdbesitzer als Jagdausübungsberechtigter. Bei einer Pachtgemeinschaft haften die Pächter regelmäßig als Gesamtschuldner. Die Steuer wird per Bescheid vom Landkreis erhoben und ist gegen den Bescheid mit Widerspruch und Klage angreifbar — die üblichen Fristen gelten.

Befreiungen

Einige Landkreise gewähren Befreiungen oder Ermäßigungen — etwa für Forstbetriebe in Eigenregie, für landwirtschaftliche Eigentümer in ihrem eigenen Eigenjagdbezirk oder für waldreiche Reviere mit hohem Reduktionsabschuss. Die Befreiungstatbestände sind in der jeweiligen kommunalen Steuersatzung geregelt.

Aktuelle Diskussion

Die Jagdsteuer ist politisch umstritten. Befürworter sehen sie als Beitrag der Jagd zu kommunalen Einnahmen, Gegner kritisieren sie als unverhältnismäßige Belastung in Zeiten steigender Wildschadenskosten und freiwilliger ökologischer Mehrleistungen. In den letzten Jahren haben einige Landkreise die Jagdsteuer abgeschafft oder reduziert.

Stand April 2026. Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Bundeslandspezifische Regelungen können abweichen — fragen Sie im Zweifel die zuständige untere Jagdbehörde oder einen Fachanwalt für Agrar- und Jagdrecht.