BJagdG § 10a

Hegegemeinschaft

Eine Hegegemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter Jagdreviere zur gemeinschaftlichen Hege bestimmter Wildarten. Sie ist im Bundesjagdgesetz § 10a verankert und wird durch die Landesjagdgesetze konkretisiert.

Gesetzliche Grundlage

§ 10a des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ermöglicht, dass benachbarte Jagdrevierinhaber sich zu einer Hegegemeinschaft zusammenschließen, um die Hege bestimmter Wildarten großräumig abzustimmen. Die Vorschrift ist als Rahmen formuliert; die Detailregelungen — etwa Pflichtmitgliedschaft, Stimmrecht, Hauptversammlung, Geschäftsordnung — finden sich in den jeweiligen Landesjagdgesetzen und Landesjagdverordnungen.

Aufgaben einer Hegegemeinschaft

Die Hegegemeinschaft hat das Ziel, das Wild in seiner Population gesund zu erhalten und Reviergrenzen-übergreifende Themen abzustimmen. Typische Aufgaben sind:

  • Abschussplan-Abstimmung: Gemeinsame Festlegung der Abschusszahlen für Schalenwild (insb. Rotwild), damit die Bestandsregulierung großräumig ausgewogen bleibt
  • Reviergrenzfragen: Klärung von Wechselwild, Drückjagd-Zusammenarbeit und Suchhunde-Hilfe über Reviergrenzen hinweg
  • Krankheits-Monitoring: Koordinierte Fallwildsuche bei ASP, Hasenkrankheiten oder Aujeszky'sche Krankheit; Probenversand und Kommunikation mit Veterinäramt
  • Lebensraum-Verbesserung: Anlage und Pflege von Wildäckern, Brachen, Hecken; Abstimmung mit Forst- und Landwirtschaft
  • Hege- und Streckenliste: Erfassung der erlegten Stücke aller Mitglieder und Zusammenfassung für die Untere Jagdbehörde
  • Hegeschauen: Jährliche Trophäen- und Hegeschau zur kollegialen Abschuss-Bewertung und Weiterbildung

Bildung — freiwillig oder obligatorisch?

Ob die Bildung einer Hegegemeinschaft freiwillig oder verpflichtend ist, regelt das jeweilige Landesjagdgesetz. Die Mehrzahl der Bundesländer unterscheidet zwischen Hochwild-Hegegemeinschaften (oft pflichtig für Rotwild-Bewirtschaftungsbezirke) und sonstigen Hegegemeinschaften (in der Regel freiwillig).

Beispiele für landesrechtliche Ausprägungen:

  • In Bayern und Baden-Württemberg sind Rotwild-Hegegemeinschaften innerhalb der Rotwild-Gebiete obligatorisch.
  • In Nordrhein-Westfalen sind Hegegemeinschaften je nach Wildart und Region pflichtig oder freiwillig; die Untere Jagdbehörde kann Pflichtmitgliedschaft anordnen.
  • In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern stehen Hegegemeinschaften vor allem wegen ASP-Monitoring und Schwarzwild-Reduktion im Vordergrund.

Im Zweifel klärt die Untere Jagdbehörde, welche Hegegemeinschaft für ein Revier zuständig ist und ob eine Mitgliedschaft besteht.

Mitgliedschaft

Mitglieder sind in der Regel die Reviereigentümer (Jagdgenossenschaften bzw. Eigenjagdbesitzer) sowie die Jagdpächter der zur Hegegemeinschaft gehörenden Reviere. Die genaue Stimmrechtsverteilung — etwa nach Flächenanteil, Wildbestand oder pauschal pro Revier — regelt die Geschäftsordnung der jeweiligen Hegegemeinschaft.

Mitgliedsbeitraege werden meist nach Hektar veranschlagt und decken Verwaltungskosten, Hegeschauen und Lebensraum-Maßnahmen ab.

Beispielhafter Aufgabenkatalog

Eine gut organisierte Hegegemeinschaft pflegt typischerweise folgende wiederkehrende Punkte:

  1. Vorbereitung und Beschluss des dreijährigen oder einjährigen Abschussplans (je Bundesland) inkl. Anhörung der Mitglieder
  2. Vorlage des abgestimmten Abschussplans bei der Unteren Jagdbehörde zur Genehmigung
  3. Quartalsweise Abstimmung des Erfüllungsstands mit den Mitgliedsrevieren
  4. Organisation der jährlichen Hege- und Trophaeenschau
  5. Koordinierte Reaktion bei Krankheitsverdacht (ASP, Tularaemie, Hasenpest, Aujeszky)
  6. Abstimmung der Drückjagdtermine im Herbst und Winter
  7. Dokumentation und Versand der Streckenliste an die zuständige Behörde

Weiterführend

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