Streckenmeldung
- Eintragungsfrist Schalenwild
- unverzüglich
- Eintragungsfrist Sonstige
- unverzüglich (fortlaufend)
- Meldefrist
- bis 15. Februar
- Meldung an
- Jagdbehörde (automatische Übermittlung)
- Elektronische Meldung
- Ja
Abschussplan
- Planpflichtig
- Rotwild, Damwild, Muffelwild, Rehwild, Sikawild
- Planfrei
- Schwarzwild
- Planungszeitraum
- 3 Jahr(e)
- Einreichfrist
- bis 15. Februar (alle 3 Jahre)
- Genehmigung durch
- Jagdbehörde
Schonzeiten in Niedersachsen
Tabellarische Übersicht aller Wildart-Schonzeiten in Niedersachsen.
Schonzeiten anzeigenBesonderheiten
- Komplett elektronische Abschussliste und Abschussplan
- Dreijahresplan mit 15. Februar als zentrale Frist
Mit Waidwart digital verwalten
Streckenliste, Abschussplan und Trichinenproben digital — automatisch nach den Pflichten von Niedersachsen konfiguriert.
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