Die Jägerprüfung ist die Pflichtprüfung, die vor der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheins abgelegt werden muss. Sie ist im Bundesjagdgesetz § 15 als Voraussetzung verankert; Inhalt, Ablauf und Prüfungsorganisation sind durch Landesrecht geregelt. Da die Prüfung in jedem Bundesland nach eigenen Prüfungsordnungen abgelegt wird, gibt es regionale Unterschiede — die Jagdscheine werden gleichwohl bundesweit anerkannt.
Voraussetzungen
Prüfungswillige müssen das 15. (in einigen Ländern 16.) Lebensjahr vollendet haben und einen Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Jagdschule oder einem Landesjagdverband besucht haben. Persönliche Eignung (Zuverlässigkeit, körperliche und geistige Eignung) wird im Rahmen der Jagdscheinerteilung gepruft, nicht der Prüfung selbst.
Prüfungsteile
Die Prüfung gliedert sich regelmäßig in drei Teile: einen schriftlichen, einen mündlich-praktischen und einen waffenhandhabungs-/schießtechnischen Teil. Der schriftliche Teil prüft Wildbiologie, Jagdrecht, Waffenkunde, Wildkrankheiten, Naturschutz, Wildbrethygiene und Jagdhundewesen. Der mündlich-praktische Teil findet meist im Revier statt — Ansprechen von Wild, Erkennen von Spuren und Trittsiegeln, Brauchtum und Waidgerechtigkeit. Der schießpraktische Teil umfasst Schrot- und Kugelschuss nach landeseinheitlichen Mindestleistungen.
Ausbildung
Die Vorbereitung dauert je nach Modell 100 bis 250 Unterrichtsstunden, verteilt über mehrere Monate (klassischer Abendkurs) oder als kompakte Vollzeit-„Jägerschule" innerhalb weniger Wochen. Die Kosten variieren stark zwischen rund 1.500 und 3.500 Euro. Die Eignung zur Prüfung wird durch Lehrgangsabschluss oder gleichwertige Vorbildung nachgewiesen.
Bestehen und Wiederholung
Wer einen Prüfungsteil nicht besteht, kann ihn meist innerhalb der nächsten Prüfungstermine wiederholen — Anzahl und Frist regeln die Landesprüfungsordnungen. Bei wiederholtem Nichtbestehen kann eine Wartefrist greifen.
Falknerprüfung und Bogenjagd
Neben der „großen" Jägerprüfung gibt es die Falknerprüfung nach Bundesjagdgesetz, die zusätzlich abzulegen ist, wenn die Beizjagd ausgeübt werden soll. Die Bogenjagd ist in Deutschland nicht zulässig; in Österreich und einigen Schweizer Kantonen gibt es separate Bogenjägerprüfungen.
Stand April 2026. Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Bundeslandspezifische Regelungen können abweichen — fragen Sie im Zweifel die zuständige untere Jagdbehörde oder einen Fachanwalt für Agrar- und Jagdrecht.