Haftung & Versicherung

Jagdhaftpflichtversicherung

Pflicht in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden bei der Jagdausübung ab.

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Jagdscheins. Ohne Nachweis einer gültigen Versicherung wird der Jagdschein nicht ausgestellt. Auch in Österreich und der Schweiz gilt eine vergleichbare Pflicht. Die Versicherung deckt die spezifischen Risiken ab, die mit dem Führen einer Jagdwaffe und der Ausübung der Jagd verbunden sind und die von einer privaten Haftpflicht in der Regel nicht erfasst werden.

Gesetzliche Mindestsumme

Nach Bundesjagdgesetz muss die Versicherung Personenschäden in Höhe von mindestens 500.000 Euro und Sachschäden in Höhe von mindestens 50.000 Euro abdecken. In der Praxis liegen die Standarddeckungen heute weit darüber — fünf bis zehn Millionen Euro pauschal sind üblich, da insbesondere ein Personenschaden mit Behandlungs- und Verdienstausfallkosten die gesetzliche Mindestsumme schnell übersteigen kann.

Was deckt sie ab?

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Jäger Dritten bei oder im Zusammenhang mit der Jagdausübung zufügt — etwa durch einen Fehlschuss, eine querschlägerbedingte Verletzung, eine Beschädigung am fremden Eigentum oder ein Verkehrsunglück nach Wildkollision während der Jagdfahrt. Versichert ist regelmäßig auch der Jagdhund (im jagdlichen Einsatz) sowie der Fangschuss aus dem Fahrzeug oder mit der Faustfeuerwaffe.

Sonderfälle

Wichtige Erweiterungen, die nicht in jedem Tarif enthalten sind: Schäden bei der Nachsuche im Nachbarrevier, Schäden bei der Hundeausbildung, Schäden durch Wurfsendungen (Lockmittel, Salzlecken), Schäden bei behördlich angeordneten Drückjagden überregionaler Art. Wer auf Auslandsjagd geht, sollte den Geltungsbereich der Police prüfen und gegebenenfalls eine zeitlich befristete Erweiterung abschließen.

Was ist nicht abgedeckt?

Vorsätzliche Handlungen, Wildschaden (dafür existiert die separate Pacht- bzw. Wildschadensversicherung), Eigenschaden am Pachtrevier, Schaden an gemieteten oder gepachteten Sachen sowie reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachfolgen sind in Standardpolicen meist ausgenommen oder nur mit Sondervereinbarung erfasst.

Tarife und Anbieter

Die jährlichen Prämien liegen je nach Anbieter und Deckungsumfang im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich. Mehrere Versicherer, auch Landesjagdverbände, bieten Gruppentarife an. Die Police muss laufend gültig sein — die Behörde kann den Jagdschein einziehen, wenn die Versicherung erlischt.

Stand April 2026. Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Bundeslandspezifische Regelungen können abweichen — fragen Sie im Zweifel die zuständige untere Jagdbehörde oder einen Fachanwalt für Agrar- und Jagdrecht.