Verwaltung & Prüfung Bundeslandsache

Bewaffnung — was darf der Jäger führen?

Büchse, Flinte, Faustfeuerwaffe als Fangschuss-Waffe, Nachtsichttechnik — der waffenrechtliche Rahmen für die Jagd in Deutschland.

Der waffenrechtliche Rahmen für die Jagd ergibt sich aus dem Waffengesetz in Verbindung mit dem Bundesjagdgesetz. Wesentliche Privilegierungen für Inhaber eines gültigen Jagdscheins finden sich in §§ 13 und 18 Waffengesetz: Der Jagdschein gilt als Bedürfnisnachweis für Langwaffen zur Jagd, der Erwerb erfolgt nach Eintragung in die Waffenbesitzkarte.

Büchse

Die Büchse — gezogene Langwaffe — ist die wichtigste Schusswaffe für Schalenwild. Auf Schalenwild über Reh sind Mindestkalibrieranforderungen nach Bundesjagdgesetz § 19 zu beachten: Mindestens 6,5 Millimeter Geschossdurchmesser und eine Mindestauftreffenergie von 2.000 Joule auf 100 Meter sind für die meisten Schalenwildarten Standard. Bleifreie Büchsenmunition ist im Bundeswald und in vielen Bundesländern verbindlich vorgeschrieben.

Flinte

Die Flinte — glatte Langwaffe — wird vor allem für Niederwild (Hase, Fasan, Ente) und Raubwild eingesetzt. Schrotgrößen sind teils landesrechtlich beschränkt; Bleischrot ist in zahlreichen Feuchtgebieten und Bundesländern bereits vollständig oder teilweise verboten. Flinten dürfen nicht auf Schalenwild eingesetzt werden, mit Ausnahme von Flintenlaufgeschossen unter besonderen Voraussetzungen.

Faustfeuerwaffe

Die Faustfeuerwaffe (Pistole oder Revolver) ist nur als Fangschuss-Waffe zulässig — etwa zur sicheren Tötung verletzten Wildes nach Nachsuche oder Verkehrsunfall. Der Erwerb setzt einen Jagdschein und das Bestehen einer Prüfung an der Faustfeuerwaffe (in einigen Ländern) voraus. Die Faustfeuerwaffe darf nicht zur regulären Bejagung geführt werden; ihre Nutzung ist auf den Fangschuss begrenzt.

Schalldämpfer

Schalldämpfer sind seit der Jagdrechtsnovelle 2020 in Deutschland für Jagdlangwaffen weitgehend zugelassen. Der Erwerb erfolgt mit Eintragung in die Waffenbesitzkarte, der Bedürfnisnachweis ergibt sich aus dem Gesundheitsschutz des Schützen. In einzelnen Bundesländern bestehen weiterhin formale Anzeige- oder Genehmigungspflichten.

Nachtsicht- und Wärmebildtechnik

Die Verwendung von Nachtsichtvorsatzgeräten auf der Büchse ist in Deutschland an enge Voraussetzungen gebunden — sie war lange grundsätzlich verboten und ist seit 2020 unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem zur Schwarzwild-Bejagung im Rahmen der ASP-Bekämpfung, freigegeben. Die genaue Regelung variiert nach Bundesland. Reine Wärmebildbeobachtungsgeräte ohne Verbindung zur Waffe sind dagegen in den meisten Bundesländern erlaubt und gehören bei vielen Jägern zur Standardausrüstung. Vorsatzgeräte bleiben strenger reguliert.

Munitionsverbote

Bleihaltige Büchsenmunition ist im Bundesforst und in mehreren Bundesländern auf Schalenwild verboten. Bleischrot ist EU-weit in Feuchtgebieten verboten und in einigen Ländern darüber hinaus. Brandgeschosse, Vollmantelgeschosse und panzerbrechende Munition sind nicht jagdtauglich und im Jagdkontext untersagt.

Stand April 2026. Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Bundeslandspezifische Regelungen können abweichen — fragen Sie im Zweifel die zuständige untere Jagdbehörde oder einen Fachanwalt für Agrar- und Jagdrecht.