Tierseuche, anzeigepflichtig

ASP — Afrikanische Schweinepest

Aktuelle Lage, Restriktionsgebiete, Probenmanagement und Pflichten für Jäger.

Die Afrikanische Schweinepest ist die derzeit bedeutendste Tierseuche für Hausschwein und Wildschwein in Europa. Für Jäger ist sie aus drei Gründen zentral: Probennahme- Pflicht in Restriktionsgebieten, Hygiene-Anforderungen beim Aufbrechen, und konkrete Pflichten beim Auffinden eines verendeten Wildschweins.

Erreger und Verbreitung

Die Afrikanische Schweinepest wird durch das ASP-Virus (African Swine Fever Virus, ASFV) aus der Familie Asfarviridae verursacht. Es handelt sich um ein behülltes DNA-Virus mit bemerkenswerter Stabilität in der Umwelt: in rohem Fleisch, gefrorenem Wildbret oder feuchtem Substrat bleibt es über Monate infektiös. Diese Stabilität ist der Grund, warum die Seuche sich entlang menschlicher Reisewege so weit verbreiten konnte.

Die Seuche stammt ursprünglich aus dem subsaharischen Afrika, wo sie in einem natürlichen Zyklus zwischen Warzenschweinen und Lederzecken zirkuliert. 2007 wurde sie nach Georgien eingeschleppt und breitete sich von dort über den Kaukasus und Russland nach Osteuropa aus. Seit September 2020 ist sie auch in Deutschland nachgewiesen — zunächst in der Lausitz (Brandenburg), später in Sachsen und seit 2024 auch in Hessen (Sperrzone Süd, Rhein-Main- Gebiet).

Hausschweine und Wildschweine erkranken praktisch zu 100 Prozent tödlich. Andere Wildtiere und der Mensch sind nicht empfänglich — ASP ist keine Zoonose. Die wirtschaftlichen Schäden sind dennoch enorm, weil Sperrzonen den Schweinefleisch-Export blockieren und die kommerzielle Schweinehaltung in der Region praktisch zum Erliegen kommt.

Symptome beim Wildschwein

Die akute Verlaufsform führt innerhalb von 4 bis 10 Tagen zum Tod. Klinisch sind betroffene Stücke meist apathisch, ästern nicht mehr, zeigen Bewegungsunlust und Fieber. Äußerlich auffällig sind blaurote Verfärbungen an unbehaarten Hautpartien (Ohren, Bauch, Innenseiten der Läufe), gelegentlich Blutungen aus Nasenlöcher und After. Im Aufbruch zeigen sich hämorrhagische Lymphknoten, eine stark vergrößerte und brüchige Milz sowie Blutpunkte in Herz- und Nierengewebe.

In der Praxis sehen Jäger jedoch meist nur die Endkonsequenz: tote Wildschweine, oft an Suhlen, Wechseln oder im dichten Einstand. Genau diese Fundstücke sind der wichtigste Hebel im Überwachungssystem (Fallwild-Monitoring).

Restriktionsgebiete und Sperrzonen

Sobald ein ASP-Fall amtlich festgestellt wird, errichten die Veterinärbehörden gestaffelte Restriktionsgebiete nach EU-Durchführungsverordnung 2023/594:

  • Sperrzone I (Pufferzone): Vorsorgeradius um den eigentlichen Seuchenherd ohne aktuelle Fälle. Erhöhte Fallwildsuche und Bejagung verstärkt.
  • Sperrzone II (infiziertes Gebiet): Aktive Fälle bei Wildschweinen. Strikte Beschränkungen für Bewegung von Schweinefleisch, intensives Monitoring.
  • Sperrzone III: Aktive Fälle bei Hausschweinen. Höchste Maßnahmenstufe, einschliesslich Bestandsraeumungen.

Innerhalb der Sperrzonen II und III gelten weitreichende Regelungen: Trichinenproben-Pflicht für jedes erlegte Wildschwein wird ergänzt durch eine ASP-Probennahme (siehe nächster Abschnitt). Wildbret darf das Sperrgebiet erst nach behoerdlicher Freigabe verlassen. In manchen Regionen werden Aufbruch-Behaeltnisse, Kuehlraeume und Sammelpunkte zentral organisiert.

Eine aktuelle Übersicht über die betroffenen Regionen finden Sie unter Restriktionsgebiete (mit Stand).

Probennahme-Pflicht

In Sperr- und Restriktionsgebieten ist von jedem erlegten Stück Schwarzwild und von jedem Fallwild eine Blut- und/oder Milzprobe zu nehmen und an das jeweilige Landeslabor zu schicken. Die Probennahme ist in der Regel kostenfrei; Probenröhrchen, Versandtaschen und Tupfer werden über die Untere Jagdbehörde gestellt.

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur korrekten Probennahme — Werkzeug, Material, Probenarten, Versandweg und Dokumentation — finden Sie auf der Seite Probennahme-Anleitung.

Was tun beim Auffinden eines Kadavers?

Wer im Wald oder Feld ein verendetes Wildschwein findet, sollte sich an die folgenden Schritte halten:

  1. Standort sichern: Kadaver nicht berühren, GPS-Koordinaten nehmen, markante Wegpunkte fotografieren.
  2. Sofortige Meldung: Untere Jagdbehörde, Veterinäramt oder den zuständigen Revierinhaber telefonisch informieren — innerhalb der ersten 24 Stunden.
  3. Hygiene wahren: Stiefel, Hose, Hund nach Möglichkeit nicht in Kontakt bringen. Wechselkleidung und Desinfektion bereithalten, falls Kontakt unvermeidbar war.
  4. Fundstelle absichern: Bis zur Bergung durch das Veterinäramt möglichst keine weiteren Personen oder Hunde an die Fundstelle.
  5. Dokumentation: Datum, Uhrzeit, Witterung, Zustand und Anzahl notieren — diese Daten werden im Fallwild-Monitoring erfasst.

Tote Wildschweine, die nicht gefunden und gemeldet werden, sind die wichtigste Stellschraube für die unbemerkte Ausbreitung der Seuche. Jeder gemeldete Fund hilft, die Sperrzonen schneller wieder aufheben zu können.

Aktuelle Lage in Deutschland

Der Schwerpunkt der ASP in Deutschland liegt aktuell in zwei Regionen: dem ostdeutschen Korridor (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern) entlang der polnischen Grenze und dem hessischen Sperrgebiet im Süden des Landes (Rhein-Main-Gebiet, Gross-Gerau, Riedstadt). Niedersachsen unterhält ein engmaschiges Präventivmonitoring.

Die Friedrich-Loeffler-Institut-Übersicht und die Tierseucheninformationsplattform TSIS aktualisieren die Fälle laufend. Jäger in Restriktionsgebieten erhalten zusätzlich regelmäßige Updates über ihre Untere Jagdbehörde, den Landesjagdverband oder Whatsapp-Gruppen der Hegegemeinschaft.

Verlinkte Bundesland-Seiten mit landesspezifischen Pflichten finden Sie unter Jagd in den Bundesländern.

Weiterführend

ASP-Probennahme dokumentieren?

Mit Waidwart erfassen Sie ASP-Proben, Versanddaten und Befunde direkt am Stück — offline am Hochsitz, automatisch bundeslandkonform.

Kostenlos starten