Symbolbild
Schalenwild

Wisent

Bison bonasus

Größtes Landsäugetier Europas, in DACH praktisch nur in Reservaten — keine reguläre Bejagung.

Lebensraum

Geschlossene Mischwälder mit Lichtungen. Wildlebend nur in Polen, Belarus und einigen Auswilderungsprojekten in DE (Rothaargebirge).

Jagdliche Bedeutung

Streng geschützt. Im jagdrechtlichen Sinn praktisch nicht bejagbar (nur Einzelfallabschüsse durch Behörden).

Merkmale und Ansprache

Das Wisent (Bison bonasus) ist das größte Landsäugetier Europas. Ausgewachsene Bullen wiegen bis zu 900 kg, Kühe um 500 kg. Der wuchtige, nach vorn geneigte Körper mit hohem Widerrist, kräftigem Vordergespann und dichtem, im Winter zottigem Haarkleid ist unverwechselbar. Beide Geschlechter tragen ein verhältnismäßig kurzes, nach innen gebogenes Gehörn. Trotz seiner Masse wirkt das Wisent im geschlossenen Wald erstaunlich unauffällig und bewegt sich sicher durch dichte Bestände.

Lebensraum und Verbreitung

Das Wisent bewohnt geschlossene Mischwälder mit eingestreuten Lichtungen, die ihm sowohl Deckung als auch Äsungsflächen bieten. Freilebende Bestände existieren vor allem in Polen und Belarus, wo die Art nach ihrer Ausrottung in freier Wildbahn aus Zoo- und Gattertieren wieder aufgebaut wurde. In Deutschland lebt seit 2013 eine ausgewilderte Herde im Rothaargebirge – eines der wenigen Freisetzungsprojekte Mitteleuropas. Die Vorkommen sind damit räumlich eng begrenzt und stehen unter fortlaufender wissenschaftlicher Beobachtung.

Verhalten und Fortpflanzung

Wisente leben in Herden, die überwiegend aus Kühen, Kälbern und Jungtieren bestehen; ältere Bullen führen ein eher einzelgängerisches Leben und schließen sich vornehmlich zur Brunft den Herden an. Als Wiederkäuer nutzen sie ein breites Äsungsspektrum aus Gräsern, Kräutern, Trieben, Rinde und Laub. Die soziale Struktur der Herde und die großen Raumansprüche machen das Wisent zu einer anspruchsvollen Art im Management – gerade dort, wo Waldbestände und land- oder forstwirtschaftliche Flächen aneinandergrenzen.

Schutzstatus und Hege

Das Wisent ist streng geschützt. Im jagdrechtlichen Sinn ist es praktisch nicht bejagbar – ein Eingriff in den Bestand ist ausschließlich über behördliche Einzelfallgenehmigungen möglich und beschränkt sich auf eng begründete Ausnahmesituationen. Eine reguläre Jagdzeit im Sinne einer bejagbaren Schalenwildart besteht nicht. Der Umgang mit der Art ist damit weniger eine Frage der Bejagung als eine Frage der Hege, des Monitorings und der Konfliktvermeidung.

In der Praxis stehen bei den Auswilderungsprojekten die Beobachtung der Herdenentwicklung, das Wildschadensmanagement – etwa Schälschäden an Buchen im Umfeld der Kernzone – sowie die Abstimmung zwischen Naturschutzbehörden, Forst und Grundeigentümern im Vordergrund. Wer in einem betroffenen Revier auf Wisente trifft, sollte Sichtungen dokumentieren und dem jeweiligen Projekt- beziehungsweise Behördenträger melden, statt jagdlich tätig zu werden. Ob und in welchem Umfang künftig einzelne Entnahmen zulässig sind, entscheidet allein die zuständige Behörde; maßgeblich sind der jeweilige Schutzstatus und die naturschutz- wie jagdrechtlichen Vorgaben des Bundeslands, die vor jeder Maßnahme zu prüfen sind.

Letzte Aktualisierung: · Quelle: Waidwart-Redaktion

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