Symbolbild

Baummarder

Martes martes

Heimischer Wald-Marder, in DACH überwiegend nicht jagdbar oder ganzjährig geschont.

Lebensraum

Geschlossene Misch- und Laubwälder mit altem Baumbestand und Baumhöhlen.

Jagdliche Bedeutung

In den meisten Bundesländern aus dem Jagdrecht entlassen oder ganzjährig geschont.

Merkmale und Ansprache

Der Baummarder (Martes martes) ist ein heimischer Wald-Marder und mit einem Gewicht von 1,0 bis 1,8 kg etwas schlanker gebaut als der ihm nahe verwandte Steinmarder. Das wichtigste Ansprechmerkmal ist der Brustlatz: Beim Baummarder ist er gelblich getönt und läuft ungegabelt aus, während der Steinmarder einen reinweißen, gegabelten Kehlfleck trägt. Weil beide Arten einander im Feld leicht ähneln, gehört die sichere Unterscheidung anhand von Fellfärbung, Kehlfleck und Lebensraum zu den Grundlagen jeder waidgerechten Ansprache – gerade weil sich aus der Art unmittelbar der jagdrechtliche Status ergibt.

Lebensraum und Verbreitung

Der Baummarder ist streng waldgebunden. Er bewohnt geschlossene Misch- und Laubwälder mit altem Baumbestand und ist auf Baumhöhlen als Ruhe- und Aufzuchtplätze angewiesen. Anders als der anpassungsfähige, siedlungsnahe Steinmarder meidet er die Nähe des Menschen und bleibt an strukturreiche, störungsarme Waldlebensräume gebunden. Alte Höhlenbäume sind für ihn ein Schlüsselhabitat – ihr Erhalt entscheidet mit über die Vorkommensdichte. Die Bestände in Mitteleuropa gelten als stabil bis leicht zunehmend.

Lebensweise

Der Baummarder lebt als dämmerungs- und nachtaktiver Einzelgänger und ist ein ausgesprochen geschickter Kletterer, der große Teile seines Lebens in den Baumkronen verbringt. Sein Aktionsraum umfasst zusammenhängende Waldflächen, in denen er Höhlenbäume als Tageseinstand nutzt. Aufgrund dieser heimlichen, waldgebundenen Lebensweise wird er selbst dort, wo er häufig ist, nur selten beobachtet.

Rechtsstatus, Schonzeit und Hege

Für die jagdliche Praxis ist der Baummarder ein Sonderfall: In den meisten Bundesländern ist er entweder ganz aus dem Jagdrecht entlassen oder ganzjährig geschont; nur vereinzelt besteht eine sehr kurze Jagdzeit. Eine reguläre Bejagung findet daher in weiten Teilen des Verbreitungsgebiets nicht statt. Wo überhaupt eine Jagdzeit gilt, unterscheidet sie sich stark zwischen den Bundesländern – ein Blick in die tagesaktuelle Schonzeiten-Übersicht des jeweiligen Bundeslands ist deshalb vor jedem Ansitz zwingend, um die Verwechslung mit dem regional bejagbaren Steinmarder auszuschließen. Im Vordergrund steht bei dieser Art nicht der Abschuss, sondern die Hege: Der Schutz alter Höhlenbäume und struktureicher, unzerschnittener Waldlebensräume ist der wirksamste Beitrag der Jägerschaft zum Erhalt des Baummarders.

Letzte Aktualisierung: · Quelle: Waidwart-Redaktion

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