Symbolbild

Iltis

Mustela putorius

Klein-Marder, überwiegend in Feuchtgebieten, lokal stark zurückgegangen.

Lebensraum

Auen, Bachufer, Feuchtwiesen, Dörfer. Bestände lokal stark rückläufig.

Jagdliche Bedeutung

In manchen BL nicht mehr jagdbar (z. B. NRW). Wo bejagbar: Falle und Suchjagd.

Merkmale und Ansprache

Der Europäische Iltis (Mustela putorius) ist ein heimischer Klein-Marder mit langgestrecktem, niederläufigem Körper und einem Lebendgewicht von etwa 0,6 bis 1,5 kg. Kennzeichnend sind das dunkle, oft schwarzbraune Fell mit gelblich durchscheinender Unterwolle und die auffällige helle Gesichtszeichnung – die sogenannte „Iltismaske“ um Augen und Ohren. Zur Ansprache im Feld zählen die geringe Körpergröße, der gedrungene Marderhabitus und die Verwechslungsgefahr mit dem verwilderten Frettchen sowie mit anderen Kleinmardern. Der Iltis ist überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv und daher nur selten direkt zu beobachten.

Lebensraum und Verbreitung

Der Iltis besiedelt vor allem feuchte, strukturreiche Lebensräume: Auen, Bach- und Grabenufer, Feuchtwiesen und die Randbereiche von Gewässern. Als Kulturfolger nutzt er auch die Nähe menschlicher Siedlungen und ist regelmäßig an Dorfrändern, in Scheunen und an Hofstellen anzutreffen. Charakteristisch ist die enge Bindung an ein reich gegliedertes Gelände mit Deckung, Kleingewässern und einem verlässlichen Nahrungsangebot. Die Bestände sind seit Jahrzehnten rückläufig und vielerorts lokal stark zurückgegangen – ein Trend, der eng mit dem Verlust und der Entwässerung feuchter Lebensräume verbunden ist.

Bejagung und jagdliche Praxis

Wo der Iltis dem Jagdrecht unterliegt und bejagt werden darf, erfolgt der Fang ganz überwiegend mit der Lebendfalle; daneben kommt die Suchjagd in Betracht. Für den Fallenfang gelten die allgemeinen Anforderungen der Fallenjagd: fängisch nur zulässige, tierschutzgerechte Fanggeräte, regelmäßige – in der Regel tägliche – Kontrolle sowie eine selektive Bauweise, die den Beifang geschützter Arten vermeidet. Da der Iltis dem Marderhund, dem Steinmarder oder anderen Kleinsäugern im Fang ähneln kann, ist eine sichere Ansprache am gefangenen Stück vor jeder Entscheidung unabdingbar. Ein zurückhaltender, an der örtlichen Bestandssituation ausgerichteter Umgang entspricht dem rückläufigen Bestandstrend.

Schutzstatus, Recht und Schonzeit

Der Iltis nimmt eine Sonderstellung im Raubwild ein: Aufgrund der rückläufigen Bestände ist er in einigen Bundesländern bereits aus dem Jagdrecht entlassen oder ganzjährig geschont – in Nordrhein-Westfalen ist er beispielsweise nicht mehr jagdbar. Der jagdrechtliche Status unterscheidet sich damit erheblich zwischen den Bundesländern, und die Jagd- und Schonzeiten sind ebenso uneinheitlich geregelt. Vor jeder Bejagung ist daher zwingend zu klären, ob der Iltis im betreffenden Bundesland überhaupt dem Jagdrecht unterliegt und welche Schonzeit gilt – ein Blick in die tagesaktuelle Schonzeiten-Übersicht des jeweiligen Bundeslands gehört an den Anfang jeder Planung. Wird ein Iltis erlegt oder als Fallwild aufgefunden, sind die jeweils vorgeschriebene Streckenmeldung und Dokumentation zu beachten.

Letzte Aktualisierung: · Quelle: Waidwart-Redaktion

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