Erreger
Canine Distemper Virus (CDV), Familie Paramyxoviridae
Übertragungsweg
Aerogen über Tropfeninfektion, über Speichel, Urin und Kot. Hochkontagiös mit Mortalität 50 bis 90 Prozent bei Jungtieren.
Symptome
Apathie, Fieber, eitriger Augen-/Nasenausfluss, Husten, Durchfall, in der späten Phase neurologische Symptome (Tics, Krämpfe, Bewegungsstörungen).
Behandlung und Bekaempfung
Beim Wild keine Therapie. Beim Haushund Impfung in DHPPi-Standardprotokoll integriert.
Bedeutung für die Jagd
Verhaltensauffällige Füchse oder Marderhunde am Tag sind staupe- oder tollwutverdächtig. Verdacht der Veterinärbehörde zur Abklärung melden. Hundeimpfschutz im Revier konsequent halten.
Hintergrund
Die Staupe (Canine Distemper Virus, CDV, Familie Paramyxoviridae) ist eine systemische Viruserkrankung des Hundeartigen, die seit etwa 2008 in Deutschland erneut deutlich vermehrt im Wildbestand nachgewiesen wird. Hauptbetroffen sind Fuchs, Marderhund, Dachs, Steinmarder und Baummarder, gelegentlich auch Iltis und Hermelin.
Die Übertragung erfolgt aerogen über Tropfeninfektion sowie über Speichel, Urin und Kot infizierter Tiere. Hochkontagiös mit hoher Mortalität (50 bis 90 Prozent) bei Jungtieren. In Wellen kommt es zu starken Bestandseinbrüchen beim Fuchs, was sich auch auf die Tollwut-Köderimmunisierungs-Strategie auswirkt: ein staupebedingt reduzierter Fuchsbestand kann das Risiko anderer Erkrankungen mittelbar verändern.
Klinisch zeigen erkrankte Tiere Apathie, Fieber, eitrigen Augen- und Nasenausfluss, Husten, gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen), in der späten Phase neurologische Symptome (Tics, Krämpfe, Bewegungsstörungen). Verhaltensauffällige Füchse, Marderhunde oder Steinmarder am Tage sind verdächtig und differentialdiagnostisch von Tollwut abzugrenzen.
Für den Jäger gilt: Staupe ist nicht anzeigepflichtig, Verdachtsfälle sollten dennoch der Veterinärbehörde gemeldet werden, insbesondere zur differentialdiagnostischen Abklärung gegenüber Tollwut. Hundeimpfschutz (Staupe-Komponente in der üblichen DHPPi-Impfung) ist im Revier obligatorisch. Beim Aufbruch erkrankter oder verdächtiger Tiere Handschuhe tragen.
Quellenhinweis: Stand April 2026; Angaben auf Grundlage von FLI, BMEL und OIE/WOAH. Bitte aktuelle bundeslandspezifische Bestimmungen prüfen.