Symbolbild

Nutria

Myocastor coypus

Aus Südamerika stammende Sumpfratte, eingebürgert in DACH-Gewässersystemen.

Lebensraum

Stehende und langsam fließende Gewässer, Schilf, Auen.

Jagdliche Bedeutung

Schädigt Hochwasserschutzdämme durch Bautätigkeit. Bejagung mit Falle, ganzjährig.

Merkmale und Ansprache

Die Nutria (Myocastor coypus) ist ein bis 9 kg schweres, pflanzenfressendes Nagetier, das ursprünglich aus Südamerika stammt und in Deutschland aus Pelztierfarmen entwich. Sie fällt durch ihren gedrungenen Körper, den rundlichen, spärlich behaarten Schwanz und die auffällig orangefarbenen Nagezähne auf. Bei der Ansprache ist vor allem die Verwechslung mit dem heimischen Bisam sowie mit dem streng geschützten Biber zu beachten: Der Biber trägt eine breite, abgeplattete Kelle und ist deutlich schwerer, während die Nutria am runden Schwanz und der geringeren Größe zu erkennen ist. Eine saubere Ansprache vor dem Schuss ist hier besonders wichtig, um eine Verwechslung mit dem geschützten Biber auszuschließen.

Lebensraum und Verbreitung

Als eingebürgertes Neozoon besiedelt die Nutria stehende und langsam fließende Gewässer, Schilfgürtel und Auen. Sie ist inzwischen in weiten Teilen der mitteleuropäischen Gewässersysteme etabliert und profitiert von milden Wintern, die ihr sonst durch Frost an Schwanz und Zehen gesetzte Grenzen zunehmend verschieben. Nutrias leben in Familienverbänden in selbst gegrabenen Erdbauen an den Ufern; entlang von Deichen, Kanälen und Fischteichen findet sie ideale Bedingungen und breitet sich von dort weiter aus.

Verhalten und Schadwirkung

Die Tiere leben gesellig in Familienverbänden und sind vorwiegend in den Dämmerungs- und Nachtstunden aktiv, an ungestörten Gewässern jedoch auch tagsüber gut zu beobachten. Ihre ausgeprägte Bautätigkeit im Uferbereich ist ein bekannter Schadensfaktor an Hochwasserschutzdämmen: Die weitläufigen Erdbaue durchziehen Deichkörper und Böschungen und können deren Standsicherheit gefährden. Hinzu kommt der Fraß an Ufervegetation und Schilfbeständen. Als reiner Pflanzenfresser mit hoher Vermehrungsrate kann die Nutria bei günstigen Bedingungen rasch individuenstarke Bestände aufbauen.

Bejagung und jagdliche Praxis

Wegen der Gefährdung von Hochwasserschutzanlagen und aus Gründen des Naturschutzes ist die Nutria in vielen Bundesländern einer ganzjährigen Bejagung unterworfen. In der Praxis stehen die Fallenjagd mit Lebendfangfallen an den Uferbauen und Wechseln sowie der Ansitz mit der Büchse an bekannten Einständen im Vordergrund. Bei der Fallenjagd ist auf einen tierschutzgerechten, unverzüglichen Umgang mit dem Fang zu achten; da an denselben Gewässern auch geschützte Arten wie Biber und Fischotter vorkommen können, sind fängisch selektive Methoden und die sichere Ansprache entscheidend. Ob und in welchem Umfang eine Schonzeit besteht, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt – ein Blick in die tagesaktuelle Schonzeiten-Übersicht des jeweiligen Bundeslands gehört vor jeden Fang und Ansitz.

Recht und Wildbret

Die Nutria ist als invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung eingestuft, was die intensive Bejagung und Bestandsreduktion begründet. Der jagdrechtliche Status und die Fangvorgaben unterscheiden sich zwischen den Bundesländern; maßgeblich sind stets die landesrechtlichen Regelungen. Das Wildbret ist mager und wird traditionell verwertet; wie bei allen selbst erlegten Wildtieren gehört bei einer Abgabe die lebensmittelrechtliche Sorgfalt dazu. Die ordnungsgemäße Dokumentation der Strecke sowie – wo vorgesehen – die Meldung an die zuständige Behörde runden die waidgerechte Nachbereitung ab.

Letzte Aktualisierung: · Quelle: Waidwart-Redaktion

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