Merkmale und Ansprache
Der Rotfuchs (Vulpes vulpes) ist mit einem Gewicht von 6 bis 10 kg das größte in den DACH-Ländern heimische Raubwild aus der Familie der Hundeartigen. Kennzeichnend sind der rotbraune bis fahlgelbe Balg, die schwarz abgesetzten Läufe, die spitze Fangpartie und die buschige, meist weiß gespitzte „Lunte“. Für die Ansprache am Stück zählen Körpergröße, Verhalten und – aus Sicht der Balgnutzung – der Zustand des Haarkleids, das im Winter am dichtesten ausgebildet ist.
Lebensraum und Verbreitung
Der Fuchs ist der Kulturfolger unter dem heimischen Raubwild und praktisch flächendeckend verbreitet. Er besiedelt Wald und offene Feldflur ebenso wie den Siedlungsraum bis in die Innenstädte hinein. Diese ausgeprägte Anpassungsfähigkeit an unterschiedlichste Lebensräume und Nahrungsangebote macht ihn zur häufigsten Raubwildart in DACH. Die Bestände sind seit der Eradikation der Tollwut in Deutschland Ende der 2000er Jahre auf hohem Niveau stabil.
Verhalten und Fortpflanzung
Als opportunistischer Allesfresser nutzt der Fuchs ein breites Nahrungsspektrum von Kleinsäugern über Aas und Fallobst bis zu Bodenbrütern und Niederwild. Er lebt überwiegend einzelgängerisch in einem festen Streifgebiet und nutzt Erdbaue zur Aufzucht der Welpen, die im Frühjahr großgezogen werden. In seiner Rolle als Prädator von Niederwild und Bodenbrütern hat der Fuchs erhebliche Bedeutung für den Erhalt bedrohter Bodenbrüter-Populationen – ein zentrales Motiv für seine Bejagung.
Bejagung und jagdliche Praxis
Die Fuchsbejagung erfolgt in den meisten Bundesländern ganzjährig, mit Ausnahme einer kurzen Welpenschonzeit zur Aufzuchtperiode. Hauptmotive sind der Niederwild- und Bodenbrüterschutz, die Bestandsregulierung sowie regional die Pelzgewinnung, deren Bedeutung heute stark schwankt. Übliche Jagdarten sind der Ansitz an Luderplätzen und Wechseln, die Lockjagd mit dem Reiz nach dem Beutegreifer sowie die Baujagd mit Erdhunden. Auch die Fallenjagd mit zugelassenen Lebend- und Totfangfallen spielt im Raubwildmanagement eine Rolle – Fangjagd ist an den bestandenen Fallenjagd-Nachweis und die tierschutzgerechten Vorgaben des jeweiligen Landesrechts gebunden.
Krankheiten, Recht und Schonzeit
Der Fuchs ist Träger mehrerer wildbiologisch und humanmedizinisch bedeutsamer Krankheiten. Die Tollwut gilt in Deutschland seit 2008 als getilgt; relevant bleiben jedoch die Fuchsräude (Sarcoptes), die Staupe sowie der Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis), der auf den Menschen übertragbar und damit humanpathogen ist. Beim Aufbrechen und Abbalgen sind daher Hygiene- und Schutzmaßnahmen geboten. Die konkreten Jagd- und Schonzeiten unterscheiden sich je nach Bundesland – ein Blick in die tagesaktuelle Schonzeiten-Übersicht des jeweiligen Bundeslands gehört vor jeden Ansitz. Zur ordnungsgemäßen Nachbereitung zählen die Streckenmeldung an die zuständige Behörde und die Beachtung der landesrechtlichen Vorgaben zur Fangjagd.