Merkmale und Ansprache
Der Waschbär (Procyon lotor) ist ein aus Nordamerika stammender Kleinbär, der in Deutschland als Neozoon geführt wird. Adulte Tiere wiegen zwischen 5 und 12 kg. Kennzeichnend sind die schwarze Gesichtsmaske, der geringelte Schwanz und der gedrungene, kräftige Körperbau. Als geschickter Kletterer nutzt der Waschbär seine beweglichen Vorderpfoten zum Ertasten und Öffnen von Nahrung – ein Verhalten, das ihm den Namen gab. Für die Ansprache im Revier zählen weniger Trophäenmerkmale als vielmehr die sichere Artbestimmung, etwa in der Abgrenzung zum Marderhund.
Lebensraum und Verbreitung
Der Waschbär wurde 1934 in Hessen ausgesetzt und ist inzwischen in weiten Teilen Deutschlands etabliert. Verbreitungsschwerpunkte liegen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt, von wo aus sich die Art weiter ausbreitet. Als ausgesprochen anpassungsfähiger Allesfresser besiedelt der Waschbär sowohl Wald- und Auenlebensräume als auch das urbane Umfeld. In Siedlungen nutzt er Dächer, Kamine und Mülltonnen und tritt dort regelmäßig als Kulturfolger und Schädling in Erscheinung.
Bedeutung als Prädator und Neozoon
Als eingebürgerte, nicht heimische Art wirkt der Waschbär als Prädator auf die heimische Fauna. Seine Bejagung gilt insbesondere als Beitrag zum Schutz von Bodenbrütern – hierzu zählen auch baumbrütende Greifvogel- und Eulenarten, deren Gelege und Jungvögel der kletternde Waschbär erreicht. Hinzu kommt eine seuchenhygienische Dimension: Der Waschbär ist Wirt für Tularämie (Hasenpest) und Staupe. Beim Umgang mit erlegten oder aufgefundenen Stücken sind daher hygienische Vorsichtsmaßnahmen angezeigt.
Bejagung und jagdliche Praxis
Die wichtigste Jagdart ist die Fallenjagd mit Lebendfallen, ergänzt durch die Lockjagd und gelegentlich die Bauenjagd. Bewährt ist zudem die gezielte Suche an Tageseinständen, die Waschbären häufig in hohlen Bäumen beziehen. Wer Lebendfallen einsetzt, muss die landesrechtlichen Vorgaben zur Fallenjagd, zur Kontrollpflicht und zum Fangjagd-Sachkundenachweis beachten. Als tag- und dämmerungsaktive Art lässt sich der Waschbär auch am Ansitz oder bei der nächtlichen Kirrung erlegen.
Recht, Schonzeit und Nachbereitung
Der Waschbär unterliegt in den meisten Bundesländern dem Jagdrecht und ist vielerorts ganzjährig bejagbar. Ob und in welchem Umfang eine Schonzeit besteht, ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt – ein Blick in die tagesaktuelle Schonzeiten-Übersicht des jeweiligen Bundeslands gehört daher vor jeden Ansitz und vor jedes Aufstellen einer Falle. Für die ordnungsgemäße Nachbereitung gelten die üblichen Pflichten: die revierbezogene Dokumentation der Strecke sowie – je nach Landesrecht – die Streckenmeldung an die zuständige Behörde. Eine Verwertung des Wildbrets spielt beim Waschbär in der Praxis kaum eine Rolle; im Vordergrund steht die Bestandsregulierung im Sinne des Artenschutzes.