Meldepflichtig

Klassische Schweinepest (KSP)

Klassische Schweinepest (KSP): Erreger CSFV, Symptome, Aufbruchsbefunde und Meldepflicht für Jäger im Schwarzwildrevier.

Erreger

Classical Swine Fever Virus (CSFV), Gattung Pestivirus, Familie Flaviviridae

Übertragungsweg

Direkter Kontakt zwischen Tieren, Speiseabfälle, kontaminierte Materialien und Personen. Im Wildschweinbestand vor allem über Sozialkontakte und Kadaver.

Symptome

Fieber, Apathie, Konjunktivitis, Bewegungsstörungen, Hautblutungen, blutige Durchfälle. Bei Aufbruch typisch: Lymphknotenblutungen, Milzinfarkte, Stauungshyperämien.

Behandlung und Bekaempfung

Keine Therapie. Bekämpfung durch Restriktionen, Bestandsreduktion und behördlich angeordnete Tilgungsmassnahmen.

Bedeutung für die Jagd

Bei jedem Verdachtsfall im Schwarzwildrevier sofortige Meldung an die Veterinärbehörde. Faller-Beprobung nach Landesvorgaben, im Verdachtsfall Anordnung von Restriktionszonen und Bejagungsschwerpunkten.

Hintergrund

Die Klassische Schweinepest (KSP, engl. Classical Swine Fever) ist eine viral bedingte, hochansteckende Krankheit des Schwarzwildes und der Hausschweine. Auch wenn Deutschland seit 2010 amtlich KSP-frei ist, bleibt die Erkrankung relevant: Einträge über Importe, Wildschweinwanderungen aus dem Osten und kontaminierte Speiseabfälle sind weiterhin möglich. In den 1990er und 2000er Jahren war Deutschland mehrfach von Ausbrüchen betroffen, deren Tilgung jeweils mehrere Jahre dauerte.

Erreger ist das Virus der klassischen Schweinepest (Classical Swine Fever Virus, CSFV) aus der Gattung Pestivirus, Familie Flaviviridae. Trotz ähnlicher klinischer Bilder ist das Virus nicht verwandt mit dem ASF-Virus. Eine differentialdiagnostische Abklärung ist immer notwendig, da sich das Vorgehen (Beprobung, Restriktionen) nicht wesentlich unterscheidet.

Klinisch zeigen erkrankte Tiere Fieber, Apathie, Konjunktivitis, Bewegungsstörungen, Hautblutungen sowie hämorrhagische Durchfälle. Bei jungen Tieren verläuft die Erkrankung meist akut mit hoher Mortalität, bei adulten Tieren auch chronisch. Die makroskopischen Veränderungen (Stauungshyperämien, Lymphknotenblutungen, Milzinfarkte) sind bei der Aufbruchschau auffällig und stets verdächtig.

Für den Jäger ist KSP eine anzeigepflichtige Tierseuche nach Tiergesundheitsgesetz: jeder Verdachtsfall (klinische Auffälligkeit, atypische Aufbruchsbefunde, gehäuftes Fallwild) ist unverzüglich an das Veterinäramt zu melden. Im Restriktionsfall gelten Verbringungsverbote, Bejagungspflicht zur Bestandsreduktion und Probenahmen vergleichbar mit ASP. Die regelmässige Faller-Wildschwein-Beprobung im Rahmen der Wildtier-Seuchenmonitoringprogramme der Bundesländer ist die wichtigste Früherkennungsmassnahme.

Quellenhinweis: Stand April 2026; Angaben auf Grundlage von FLI, BMEL und OIE/WOAH. Bitte aktuelle bundeslandspezifische Bestimmungen prüfen.