Symbolbild

Blässhuhn

Fulica atra

Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.

Lebensraum

Stehende und langsam fließende Gewässer mit dichter Ufervegetation.

Jagdliche Bedeutung

In manchen BL (z. B. SH, NI, MV) mit kurzer Jagdzeit, in vielen anderen ganzjährig geschont.

Merkmale und Ansprache

Das Blässhuhn (Fulica atra) ist mit einem Gewicht von 600 bis 900 g das größte mitteleuropäische Rallenartige. Unverwechselbar ist die weiße, unbefiederte Stirnplatte – die namensgebende „Blässe“ – die sich scharf vom sonst schwarz- bis anthrazitfarbenen Körpergefieder abhebt. Der Schnabel ist ebenfalls weiß. Im Wasser wirkt das Blässhuhn gedrungen und rundlich; beim Auffliegen läuft es typischerweise ein Stück über die Wasseroberfläche, bevor es schwerfällig abhebt. Für die waidgerechte Ansprache zählt neben der Blässe vor allem die Abgrenzung zu ähnlich gefärbten, aber vielfach geschützten Wasservögeln auf demselben Gewässer.

Lebensraum und Verbreitung

Blässhühner bewohnen stehende und langsam fließende Gewässer mit dichter Ufervegetation – nährstoffreiche Seen, Teiche, Altarme und ruhige Flussabschnitte. Sie leben ausgesprochen gesellig und sammeln sich außerhalb der Brutzeit oft in großen Trupps auf offenen Wasserflächen. Die Art ist in Mitteleuropa weit verbreitet und besiedelt auch stadtnahe Parkgewässer, sofern genügend Deckung und Nahrung vorhanden sind.

Verhalten und Ernährung

Das Blässhuhn ist ein Allesfresser mit deutlichem Schwerpunkt auf Wasserpflanzen, die es gründelnd und tauchend von der Gewässersohle holt; ergänzt wird die Nahrung durch Sämereien, Gräser und kleine wirbellose Tiere. An den Ufern verteidigen brütende Paare energisch ihr Revier gegen Artgenossen. Auf nahrungsreichen Gewässern erreichen Blässhühner mitunter hohe Dichten und prägen dort das Bild der Wasservogelgemeinschaft.

Bejagung und Wasserjagd

Das Blässhuhn zählt zum Federwild und wird, wo zulässig, im Rahmen der Wasserjagd bejagt – meist am Ansitz oder Ansitz-Streife an geeigneten Gewässern. Da über Wasser geschossen wird und Reste im Ökosystem verbleiben, ist der Einsatz bleifreier Schrotmunition an Gewässern besonders bedeutsam und vielerorts rechtlich vorgeschrieben. Als Zugvogel unterliegt die Art zudem den europäischen Vorgaben zum Schutz während der Zug- und Fortpflanzungszeiten, was sich in engen Zeitfenstern der Bejagung niederschlägt.

Recht, Schonzeit und Wildbret

Der jagdrechtliche Status des Blässhuhns ist regional sehr unterschiedlich: In einigen Bundesländern – etwa Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern – besteht eine kurze Jagdzeit, in vielen anderen ist die Art ganzjährig geschont. Die genauen Jagd- und Schonzeiten unterscheiden sich damit erheblich je Bundesland – ein Blick in die tagesaktuelle Schonzeiten-Übersicht des jeweiligen Bundeslands gehört vor jeden Ansitz und entscheidet darüber, ob eine Bejagung überhaupt zulässig ist. Wird ein Blässhuhn erlegt, gehören die ordnungsgemäße Streckenmeldung sowie – bei Verwertung des Wildbrets – die Beachtung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen zur sauberen Nachbereitung.

Letzte Aktualisierung: · Quelle: Waidwart-Redaktion

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