Symbolbild

Alpenschneehuhn

Lagopus muta

Hochalpine Hühnerart, in DACH praktisch nur in den Alpen, restriktive Bejagung.

Lebensraum

Alpine Geröllfelder, Latschenfelder, Alm-Hochlagen über 2000 m.

Jagdliche Bedeutung

In Deutschland und Österreich sehr restriktiv, in der Schweiz kantonal geregelt.

Merkmale und Ansprache

Das Alpenschneehuhn (Lagopus muta) ist eine an alpine Höhenlagen angepasste Hühnerart. Sein auffälligstes Merkmal ist die saisonal wechselnde Gefiederfarbe: Im Winter trägt es ein vollständig weißes Federkleid, das es in Schnee und Fels nahezu unsichtbar macht, im Sommer ist es graubraun gefärbt und der steinigen Umgebung angepasst. Diese Tarnung ist die zentrale Überlebensstrategie einer Art, die in einem offenen, deckungsarmen Lebensraum lebt. Für die Ansprache am Stück ist die jahreszeitliche Färbung ebenso maßgeblich wie das Wissen um Verwechslungsmöglichkeiten mit anderen Raufußhühnern.

Lebensraum und Verbreitung

Das Alpenschneehuhn besiedelt die hochalpinen Lagen oberhalb der Waldgrenze – alpine Geröllfelder, Latschenfelder und Alm-Hochlagen über 2000 m. In Deutschland kommt es praktisch ausschließlich in den Bayerischen Alpen vor; im gesamten DACH-Raum ist die Verbreitung im Wesentlichen auf den Alpenbogen beschränkt. Als ausgesprochener Höhen- und Kältespezialist bewohnt es eine ökologische Nische, die kaum Ausweichmöglichkeiten bietet.

Bestandssituation und Schutz

Die Bestände reagieren empfindlich auf den Klimawandel und sind regional rückläufig. Weil das Alpenschneehuhn auf kühle Hochlagen angewiesen ist, verschieben sich seine geeigneten Lebensräume mit steigenden Temperaturen weiter nach oben und schrumpfen dabei zwangsläufig. Diese Empfindlichkeit macht die Art zu einem sensiblen Indikator für den Zustand des alpinen Lebensraums und begründet den zurückhaltenden Umgang mit ihr. Störungsarme Rückzugsräume – gerade in der Brut- und in der harten Winterzeit – sind für den Erhalt der Vorkommen von entscheidender Bedeutung.

Bejagung und rechtliche Einordnung

Wo das Alpenschneehuhn überhaupt bejagt wird, geschieht dies sehr restriktiv. In Deutschland und Österreich ist die Bejagung stark eingeschränkt, in der Schweiz kantonal geregelt und – wo zulässig – auf kleine Quoten begrenzt. Angesichts der klimabedingt rückläufigen Bestände steht nicht die Strecke, sondern die Hege und der Erhalt der Vorkommen im Vordergrund. Ob und in welchem Umfang eine Bejagung im konkreten Fall zulässig ist, hängt vom jeweiligen Bundesland beziehungsweise Kanton ab und ist regional sehr unterschiedlich geregelt. Vor jeder Planung gehört daher ein Blick in die tagesaktuelle Schonzeiten-Übersicht des jeweiligen Bundeslands – im Zweifel ist von einer ganzjährigen Schonung auszugehen und die Aufsichtsbehörde einzubinden.

Letzte Aktualisierung: · Quelle: Waidwart-Redaktion

Weitere Federwild-Arten

← Alle Wildarten