Meldepflichtig

Tuberkulose (Bovine TB)

Bovine Tuberkulose (bTB): Mycobacterium bovis im Rotwildbestand des Alpenraums. Aufbruchsbefunde, TB-Monitoring und Hygienepflichten für Jäger.

Erreger

Mycobacterium bovis, seltener Mycobacterium caprä

Übertragungsweg

Aerogen über Tropfeninfektion, über kontaminiertes Futter, Wasser, gemeinsame Trankstellen und Salzlecken. Zoonose: Mensch-Infektion über Aerosole und unpasteurisierte Milch.

Symptome

Oft inapparent. Bei Aufbruch verkäste, verkalkte Granulome in Lungen-, Mediastinal-, Mesenteriallymphknoten und Leber. Chronische Abmagerung bei fortgeschrittenem Verlauf.

Behandlung und Bekaempfung

Keine Behandlung beim Wild. Im Endemiegebiet Bestandsreduktion und Lebensraummanagement (Reduktion von Futterkonzentrationen).

Bedeutung für die Jagd

Im Alpenraum (Allgaeu, Berchtesgaden, Tirol, Vorarlberg) verbindliche TB-Monitoringprogramme im Rotwildbestand. Sorgfältige Lymphknotenkontrolle bei Aufbruch, Hygienemaßnahmen, Probenahme bei Verdacht.

Hintergrund

Die bovine Tuberkulose (bTB) wird durch Mycobacterium bovis (und seltener Mycobacterium caprä) hervorgerufen und ist eine chronische Erkrankung mit erheblicher veterinärhygienischer und volksgesundheitlicher Bedeutung. Im Alpenraum (Bayern, Vorarlberg, Tirol) tritt die Erkrankung beim Rotwild seit Jahrzehnten in einem Reservoir-Status auf und ist Gegenstand kontinuierlicher Wildtier-TB-Monitoringprogramme.

Die Übertragung erfolgt aerogen über Tropfeninfektion sowie über kontaminiertes Futter, Wasser und gemeinsam genutzte Trankstellen. Im Reviergeschehen sind insbesondere Wintergatter, künstliche Futterstellen und Salzlecken Risikobereiche, da dort Wildwiederkäuer (Rot-, Reh- und Damwild) sowie Almvieh dichte Kontakte haben. Eine Übertragung auf den Menschen ist über den Konsum unbehandelter Milch (Almprodukte) sowie Aerosole möglich; Erleger und Verarbeiter erlegten Wildes sind potentiell exponiert.

Klinisch ist die Erkrankung beim Wildtier oft inapparent. Aufbruchsbefunde wie verkäste, verkalkte Granulome in Lunge, Mediastinal- und Mesenteriallymphknoten sowie Leber sind verdächtig. Bei jedem solchen Befund (insbesondere im Alpenraum) ist eine Beprobung und Meldung an das Veterinäramt durchzuführen. Die Wildbretverwertung verdächtigen Wildes ist auszuschließen.

Für den Jäger im endemischen Gebiet gilt: TB-Monitoring nach Landesvorgaben, sorgfältige Aufbruchschau auch der Lymphknoten von Lunge, Hals und Mesenterium, Probenahme im Verdachtsfall, Hygiene beim Aufbruch (Handschuhe, Schutzbrille). Erlegtes Rotwild aus Risikogebieten ist nach den Vorgaben der jeweiligen Veterinärbehörde zu untersuchen.

Quellenhinweis: Stand April 2026; Angaben auf Grundlage von FLI, BMEL und OIE/WOAH. Bitte aktuelle bundeslandspezifische Bestimmungen prüfen.