Meldepflichtig

Hasenpest (Tularämie)

Tularämie (Hasenpest): Francisella tularensis als Zoonose. Aufbruchsbefunde, Schutzmaßnahmen, Meldepflicht und Postexpositionsprophylaxe.

Erreger

Francisella tularensis (subsp. holarctica in Mitteleuropa)

Übertragungsweg

Direktkontakt beim Aufbruch/Abbalgen, Hautläsionen, Schleimhautkontakt, Aerosole; sekundär Vektoren (Zecken, Stechmücken) und kontaminiertes Wasser/Heu.

Symptome

Beim Tier Apathie, Fluchtdistanzverlust, Abmagerung, Lymphknotenschwellungen; Aufbruchsbefund weiße Stippchen in Leber, Milz, Lymphknoten. Beim Menschen Fieber, Lymphknotenschwellung, grippeartige Symptome, Hautulzera.

Behandlung und Bekaempfung

Beim Wild keine Therapie. Beim Menschen gezielte Antibiose (Doxycyclin, Ciprofloxacin) bei rechtzeitiger Diagnose wirksam.

Bedeutung für die Jagd

Anzeigepflichtige Tierseuche und beim Menschen meldepflichtige Zoonose. Beim Aufbruch von Hasen und Kaninchen grundsätzlich Schutzhandschuhe; bei Verdacht Stück verwerfen, Veterinärbehörde informieren, Hausarzt aufsuchen.

Hintergrund

Die Tularämie (Hasenpest) ist eine bakterielle Zoonose, ausgelöst durch Francisella tularensis. Sie betrifft vor allem Feldhase und Wildkaninchen, kann aber auch Bisamratte, Mäuse und gelegentlich Greifvögel infizieren. Das Bakterium ist hochinfektiös – schon einzelne Erreger reichen für eine Infektion – und wird vom Robert-Koch-Institut als Risikoerreger der Gruppe A geführt.

Die Übertragung auf den Menschen erfolgt insbesondere über direkten Kontakt mit erkranktem oder verendetem Wild beim Aufbruch und Abbalgen, über Hautläsionen, Schleimhautkontakt sowie über Aerosole. Auch Vektoren (Zecken, Stechmücken) und kontaminiertes Wasser oder Heu spielen eine Rolle. In Deutschland werden jährlich rund 50 bis 200 humane Fälle registriert, mit deutlicher Konzentration bei Berufsexponierten – darunter Jäger.

Klinisch zeigt sich Hasenpest beim Tier durch Apathie, Fluchtdistanzverlust, Bewegungsstörungen, Abmagerung, sichtbare Lymphknotenschwellungen. Bei Aufbruch fallen weiße Stippchen in Leber, Milz und Lymphknoten auf (granulomatöse Veränderungen). Verdächtige Stücke sind nicht zu verwerten.

Für den Jäger gilt: Verdacht ist meldepflichtig nach Tiergesundheitsgesetz und nach Infektionsschutzgesetz für den humanen Bereich. Beim Aufbruch und Abbalgen von Hasen und Kaninchen sind grundsätzlich Schutzhandschuhe zu tragen, idealerweise auch Schutzbrille bei Massenausbrüche. Bei Fieber, Lymphknotenschwellung oder grippeartigen Symptomen nach Hasenkontakt unverzüglich Hausarzt aufsuchen und auf Tularämie hinweisen (gezielte Antibiose mit Doxycyclin oder Ciprofloxacin möglich).

Quellenhinweis: Stand April 2026; Angaben auf Grundlage von FLI, BMEL und OIE/WOAH. Bitte aktuelle bundeslandspezifische Bestimmungen prüfen.