Schonzeit
01.02 bis 31.05
In dieser Zeit darf Damwild in Bayern nicht bejagt werden.
Über Damwild
Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.
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Hinweis
Schonzeiten werden in Bayern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand April 2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.
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