Neozoen und EU-Invasivarten-Verordnung
Seit 2016 gilt in der EU die Verordnung (EU) 2016/1141 über invasive gebietsfremde Arten. Waschbär (Procyon lotor), Marderhund (Nyctereutes procyonoides) und Nutria (Myocastor coypus) stehen auf der Unionsliste der invasiven Arten. Das hat direkte Auswirkungen auf die Jagddokumentation.
Waschbär
Der Waschbär ist in Deutschland flächendeckend verbreitet, Schwerpunkt Hessen und Brandenburg. Er steht das ganze Jahr über dem Jagdrecht ohne Schonzeit. Dokumentationspflichten:
- Erlegungsort (wichtig für Seuchenmonitoring)
- Geschlecht und Gewicht
- In einigen Bundesländern: Probenentnahme für Trichinellenuntersuchung
Marderhund
Der Marderhund breitet sich von Osteuropa nach Westen aus. Er ist Überträger von Tollwut und Fuchsbandwurm. In der EU-Verordnung sind Halter verpflichtet, gefangene Exemplare zu töten. Meldepflicht an Tiergesundheitsbehörde in mehreren Bundesländern.
Nutria
Die Nutria (Biberratte) ist vor allem an Flussläufen und Kanälen verbreitet. Durch Grabtätigkeit schädigt sie Deiche und Uferböschungen. Dokumentation: Erlegungsort mit Gewässerbezug, Fallenmethode oder Schuss.
Einheitliche Erfassung in der App
Die App bietet eigene Eingabeformulare für EU-Invasivarten mit Pflichtfeldern gemäß Bundesland-Vorgaben. Alle Daten werden automatisch für den Jahresbericht an die untere Jagdbehörde aufbereitet.
Bedeutung für Wildseuchenmonitoring
Die georeferenzierte Meldung von Marderhunden ist besonders wichtig: Bundesforschungsanstalt für Tiergesundheit (FLI) wertet Marderhundfänge bundesweit aus. Die App exportiert kompatible Datensätze.