Thüringer Jagdrecht
Thüringen hat das Thüringer Jagdgesetz (ThürJagdG) zuletzt 2023 überarbeitet. Das Gesetz setzt auf quartalsweise Streckenerfassung für alle planpflichtigen Wildarten — ein Mittelweg zwischen den strengen wöchentlichen Fristen mancher Bundesländer und den jährlichen Meldungen anderer.
Quartalsweise Meldung
Streckeneinträge müssen quartalsweise an die untere Jagdbehörde (Landrat oder kreisfreie Stadt) gemeldet werden. Das zuständige Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) betreibt ein Online-Meldeportal, das die quartalsweise Erfassung unterstützt. Jäger können die Daten direkt eingeben oder aus kompatiblen Apps übertragen.
Schwarzwild: planfrei
Schwarzwild ist in Thüringen planfrei. Es gibt keine Mindestabschuss-Verpflichtung. Allerdings muss die Schwarzwild-Strecke ebenfalls quartalsweise im Online-System erfasst werden — nur eben ohne Soll/Ist-Vergleich. Hintergrund ist die hohe Schwarzwild-Dichte im Thüringer Wald und der Rhön.
Planpflichtige Wildarten
- Rotwild — planpflichtig, nach Altersklassen aufgeschlüsselt
- Damwild — planpflichtig
- Rehwild — planpflichtig
- Muffelwild — planpflichtig (Thüringer Wald hat Bestände)
- Schwarzwild — planfrei, aber Strecke zu melden
Rotwild im Thüringer Wald
Der Thüringer Wald ist eines der bedeutenden Rotwild-Vorkommen in Mitteldeutschland. Rotwild-Hegegemeinschaften koordinieren die revierübergreifende Abschussplanung. Die Altersstruktur der Rotwild-Population wird durch Bewertungskommissionen überwacht. Trophäenschauen finden in den meisten Hegegemeinschaften jährlich statt.