Stadtstaaten: Sonderfälle im deutschen Jagdrecht
Berlin, Hamburg und Bremen sind als Stadtstaaten jagdrechtliche Sonderfälle. Die Jagdflächen sind begrenzt, die Verwaltungsstrukturen kompakt und die politischen Rahmenbedingungen häufig stadtgesellschaftlich geprägt.
Berlin
In Berlin werden die städtischen Wälder (vor allem Grunewald, Köpenicker Stadtforst) von den Berliner Forsten verwaltet. Die Jagd ist an Berufsjäger vergeben. Private Jagdpachtverträge gibt es kaum. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Streckenmeldung erfolgt über die Berliner Forstverwaltung.
Hamburg
Hamburg hat jagdlich relevante Flächen im Duvenstedter Brook und in den Vier- und Marschlanden. Die Jagd wird durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) verwaltet. Es gibt Verpachtungen an private Jagdgesellschaften. Streckenmeldung bis 30. April.
Bremen
Bremen ist das kleinste Bundesland mit Jagdflächen vor allem im Bremischen Teil des Teufelsmoors und in Gartenbaugebieten. Die Untere Jagdbehörde ist beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr angesiedelt.
Gemeinsamkeiten
- Alle drei Stadtstaaten haben kleine Jagdbeiräte
- Keine großen Rotwild-Populationen
- Schwarzwild ist in Berlin ein zunehmendes Problem (Stadtrandreviere)
- Meldepflichten entsprechen den jeweiligen Landesjagdgesetzen