EU-VO 2023/594 Stand: 15.04.2026

Restriktionsgebiete

Übersicht der Bundesländer und Regionen, in denen aktuell ASP-bedingte Restriktions- maßnahmen gelten. Die EU-Durchführungsverordnung 2023/594 unterscheidet drei Sperrzonen- Stufen mit gestaffelten Pflichten.

Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut, Tierseucheninformationssystem TSIS.

Betroffene Bundesländer

Sperrzonen-Stufen

Sperrzone I (Pufferzone)
Vorsorgeradius um den eigentlichen Seuchenherd ohne aktuelle Fälle. Erhöhte Fallwildsuche, verstärkte Bejagung.
Sperrzone II
Aktive ASP-Fälle bei Wildschweinen. Strikte Beschränkungen für Bewegung von Schweinefleisch, Probennahme-Pflicht für jedes erlegte oder gefundene Stück.
Sperrzone III
Aktive Fälle bei Hausschweinen. Höchste Maßnahmenstufe, einschliesslich Bestandsraeumungen und Tiertransport-Verboten.

Hinweis zur Karte

Eine tagesaktuelle Karte mit Sperrzonengrenzen wird vom Friedrich-Loeffler-Institut und den jeweiligen Landesveterinaeraemtern gepflegt. Eine integrierte Kartenansicht ist hier in Vorbereitung. In Zweifelsfaellen entscheidet ausschließlich die amtliche Veröffentlichung der zuständigen Landesbehoerde.

Bundesland-Pflichten im Überblick

Streckenliste, Trichinenprobe, ASP-Probe — Waidwart führt automatisch die jeweils geltende Pflichtenliste.

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