Werkzeug und Material
- ASP-Probenset (Probenröhrchen, Tupfer, Versandtasche, Begleitschein) — wird über die Untere Jagdbehörde gestellt
- Einmalhandschuhe
- Skalpell oder scharfes Messer
- Kugelschreiber zur Beschriftung
- Desinfektionsmittel (Kontaktzeit beachten — bei ASP min. 30 min)
- Wildmarken-Nummer / Wildursprungsschein bereithalten
Schritt-für-Schritt
- Set vorbereiten. Probenset und Begleitschein griffbereit legen. Handschuhe anziehen. Stück so lagern, dass das Lungenfell zugänglich ist.
- Blutprobe entnehmen. Mit Tupfer Blut aus der Brusthöhle (Lungenfell, Herzbeutel) oder direkt aus dem Herzen aufnehmen. Tupfer in das mitgelieferte Röhrchen geben und sicher verschließen.
- Optional: Milzprobe. Ein etwa daumengroßes Stück Milz entnehmen und in einen separaten Probenbehälter geben. Milz ist das diagnostisch wertvollste Organ und sollte vor allem bei Fallwild stets mitgeschickt werden.
- Beschriften. Probenröhrchen mit Wildmarken-Nummer (Tierseuchenkasse), Datum und Erleger beschriften. Begleitschein vollständig ausfüllen — Fundort, Erlegungsart, Bundesland.
- Versand. Probe noch am gleichen Tag in die Versandtasche geben und in die nächste Sammelstelle bringen oder per Post an das zuständige Landeslabor schicken. Frankierte Versandtaschen werden über die Untere Jagdbehörde gestellt.
- Wildbret zwischenlagern. Bis zum Befund das Wildbret in einer separaten Kühlung lagern. Erst nach negativem Ergebnis darf das Stück verwertet werden.
Hygiene und Biosicherheit
Nach jeder Probennahme: Handschuhe entsorgen, Messer und Werkzeug mit zugelassenem Desinfektionsmittel reinigen (Kontaktzeit beachten). Stiefel und Hose nach Möglichkeit am Aufbruchsplatz reinigen. Hunde fern halten. Aufbruchsabfälle nicht im Wald belassen, sondern in der dafür vorgesehenen Tonne entsorgen.
Dokumentation
Datum, Uhrzeit, Fundort (GPS), Erlegungsart, Wildmarken-Nummer und Probenröhrchen-Code sind im Streckenliste-Eintrag zu dokumentieren. Sobald der Befund vorliegt, sollten Aktenzeichen und Befund (negativ/positiv) ergänzt werden — für Hegegemeinschaft und Behörden gleichermassen relevant.