Erreger
Lyssaviren (klassisches Tollwutvirus RABV; europäische Fledermaus-Lyssaviren EBLV-1, EBLV-2)
Übertragungsweg
Bissübertragung infizierten Speichels. Reservoir in Deutschland heute primär Fledermäuse; klassische Fuchstollwut seit 2008 getilgt.
Symptome
Verhaltensänderung (Verlust der Fluchtdistanz, Aggressivität oder Apathie), Speicheln, Schluckstörungen, Bewegungsstörungen, Lähmungen, finaler Tod.
Behandlung und Bekaempfung
Beim Tier keine Therapie. Beim Menschen postexpositionelle Aktiv-/Passivimpfung sofort nach Exposition wirksam.
Bedeutung für die Jagd
Verhaltensauffälliges Raubwild (Fuchs ohne Scheu, taggehender Marderhund) und tot aufgefundene Fledermäuse sind verdächtig. Bei Bissverletzungen sofort Hausarzt aufsuchen. Eigener Impfschutz und Hundeimpfschutz aktuell halten.
Hintergrund
Die Tollwut (Lyssavirus, Familie Rhabdoviridae) ist eine virale Enzephalitis aller Säugetiere mit nahezu 100 Prozent Mortalität nach Symptombeginn. Deutschland gilt seit 2008 als terrestrisch tollwutfrei (klassische Fuchstollwut), nachdem die orale Immunisierung des Fuchsbestandes über Köder erfolgreich abgeschlossen wurde. Einträge bleiben möglich, insbesondere über illegal importierte Tiere und über Fledermaus-Lyssaviren (EBLV-1/2), die unabhängig vom terrestrischen Status weiterhin zirkulieren.
Übertragung erfolgt fast ausschließlich über Bisswunden infizierter Tiere, da das Virus im Speichel ausgeschieden wird. Hauptreservoire waren historisch Rotfuchs, Marderhund und in Osteuropa der Wolf; heute sind in Deutschland Fledermäuse das relevante Reservoir. Die Inkubationszeit reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten.
Klinisch zeigt sich Tollwut bei Wildtieren in zwei Verlaufsformen: rasende Wut (Aggressivität, Verlust von Fluchtdistanz, Beißen ohne Anlass) und stille Wut (Apathie, Lähmungen, Speicheln, Schluckstörungen). Verhaltensauffälliges Wild – etwa ein Fuchs ohne Scheu am Tag, ein Reh mit Bewegungsstörungen, eine sichtbar erkrankte Fledermaus – ist immer verdächtig.
Für den Jäger gilt: Verdächtige Tiere nicht berühren, mit Schussverletzung erlegen, Kopf der Veterinärbehörde zur FAT- oder PCR-Untersuchung übergeben, Bisswunden umgehend mit Seife auswaschen und postexpositionelle Impfung beim Hausarzt einleiten. Eigener und Hundeimpfschutz sollten aktuell sein. Tollwut ist anzeigepflichtige Tierseuche nach Tiergesundheitsgesetz.
Quellenhinweis: Stand April 2026; Angaben auf Grundlage von FLI, BMEL und OIE/WOAH. Bitte aktuelle bundeslandspezifische Bestimmungen prüfen.