Raubwild Rheinland-Pfalz

Schonzeit Baummarder

In Rheinland-Pfalz — tagesgenau nach Landesjagdgesetz. Stand April 2026.

Keine Schonzeit erfasst

Für Baummarder in Rheinland-Pfalz ist in der Waidwart-Datenbank keine Schonzeit hinterlegt. Das kann bedeuten: ganzjährige Bejagung, ganzjähriger Schutz, oder fehlende Daten. Bitte das aktuelle Landesjagdgesetz prüfen.

Über Baummarder

Heimischer Wald-Marder, in DACH überwiegend nicht jagdbar oder ganzjährig geschont.

Vollständiges Wildart-Profil →

Hinweis

Schonzeiten werden in Rheinland-Pfalz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand April 2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.

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