Österreich: Gesetzliche Pflicht zur Trophäenbewertung
In allen österreichischen Bundesländern ist die Trophäenbewertung gesetzlich verankert. Erlegtes Schalenwild muss der zuständigen Behörde oder dem Hegering zur Trophäenschau vorgelegt werden. Die Bewertung dient der Qualitätskontrolle der Wildpflege und der Dokumentation der Hege.
- Rotwild: Geweih muss zur Bezirks-Trophäenschau
- Gamswild: Krucken werden bewertet und registriert
- Rehwild: Gehörn zur Hegering-Schau
Deutschland: Regionale Tradition
In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Trophäenbewertungspflicht. Die Praxis variiert stark:
- Bayern: Hegering-Trophäenschauen sind weit verbreitet, aber freiwillig
- Brandenburg: Kaum institutionalisierte Trophäenschauen
- NRW: Auf Kreis- und Landesebene organisierte Schauen durch den DJV
Bewertungssystem nach CIC
Der Conseil International de la Chasse (CIC) hat ein internationales Punktesystem entwickelt. Für Rotwild werden Stangenlänge, Volumen, Gewicht, Auslage und Perlung bewertet. Rehwild-Gehörne werden nach Länge, Masse, Volumen und Schönheitspunkten beurteilt.
Trophäen in der App dokumentieren
Die App ermöglicht die Fotodokumentation von Trophäen direkt nach der Erlegung. Maße können eingetragen und automatisch berechnet werden. So ist die Trophäendokumentation auch ohne physische Bewertungsveranstaltung vollständig.
Schweiz: Keine Trophäenbewertungspflicht
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Trophäenbewertung. Einzelne Kantone und Hegegemeinschaften organisieren freiwillige Schauen.