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Trophäenbewertung: Pflicht in AT, Tradition in DE

In Österreich ist die Trophäenbewertung gesetzlich vorgeschrieben, in Deutschland eine regionale Tradition. Ein Vergleich der Systeme im DACH-Raum.

10.07.2026 · Waidwart Redaktion

Österreich: Gesetzliche Pflicht zur Trophäenbewertung

In allen österreichischen Bundesländern ist die Trophäenbewertung gesetzlich verankert. Erlegtes Schalenwild muss der zuständigen Behörde oder dem Hegering zur Trophäenschau vorgelegt werden. Die Bewertung dient der Qualitätskontrolle der Wildpflege und der Dokumentation der Hege.

  • Rotwild: Geweih muss zur Bezirks-Trophäenschau
  • Gamswild: Krucken werden bewertet und registriert
  • Rehwild: Gehörn zur Hegering-Schau

Deutschland: Regionale Tradition

In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Trophäenbewertungspflicht. Die Praxis variiert stark:

  • Bayern: Hegering-Trophäenschauen sind weit verbreitet, aber freiwillig
  • Brandenburg: Kaum institutionalisierte Trophäenschauen
  • NRW: Auf Kreis- und Landesebene organisierte Schauen durch den DJV

Bewertungssystem nach CIC

Der Conseil International de la Chasse (CIC) hat ein internationales Punktesystem entwickelt. Für Rotwild werden Stangenlänge, Volumen, Gewicht, Auslage und Perlung bewertet. Rehwild-Gehörne werden nach Länge, Masse, Volumen und Schönheitspunkten beurteilt.

Trophäen in der App dokumentieren

Die App ermöglicht die Fotodokumentation von Trophäen direkt nach der Erlegung. Maße können eingetragen und automatisch berechnet werden. So ist die Trophäendokumentation auch ohne physische Bewertungsveranstaltung vollständig.

Schweiz: Keine Trophäenbewertungspflicht

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Trophäenbewertung. Einzelne Kantone und Hegegemeinschaften organisieren freiwillige Schauen.