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Fallwild und Unfallwild richtig melden

Fallwild und Wildunfälle müssen korrekt dokumentiert und gemeldet werden. Ein Überblick über Meldepflichten, Haftungsfragen und die richtige Dokumentation im DACH-Raum.

13.08.2026 · Waidwart Redaktion

Definitionen: Fall- und Unfallwild

Fallwild ist Wild, das natürlicher Ursachen gestorben ist — durch Krankheit, Hunger, Witterung oder Prädatoren. Unfallwild (auch Wildunfall) bezeichnet Wild, das durch Fahrzeugkollision oder sonstige technische Unfälle zu Tode kommt. Beide Kategorien haben unterschiedliche Meldepflichten.

Meldepflicht für Fallwild

Fallwild muss in nahezu allen DACH-Ländern gemeldet werden, wenn es sich um planpflichtiges Schalenwild handelt:

  • Deutschland: Fallwild wird auf die Abschussplanerfüllung angerechnet — je nach Bundesland 50–100 %
  • Österreich: Fallwild zählt in den meisten Bundesländern zur Hälfte auf den Abschussplan
  • Schweiz: Fallwild muss der Wildhut gemeldet werden, zählt je nach Kanton auf die Quote

Wildunfall: Zuständigkeiten

Bei einem Wildunfall auf öffentlichen Straßen gilt:

  • Bergung und Entsorgung ist Aufgabe des Jagdausübungsberechtigten
  • Die Polizei muss informiert werden (Unfallprotokoll)
  • Das erlegte oder geborgene Wild wird als Unfallwild dokumentiert
  • Unfallwild ist in Deutschland grundsätzlich nicht genusstauglich ohne amtstierärztliche Untersuchung

Dokumentation in der App

Die App bietet eigene Eingabemasken für Fall- und Unfallwild mit automatischer Anrechnung auf den Abschussplan. Fotos können direkt am Fundort gemacht und der Eintrag georeferenziert werden. Automatische Benachrichtigung an den Reviernachbarn ist konfigurierbar.

Haftungsfragen bei Wildunfällen

Der Jagdausübungsberechtigte haftet nicht für Wildunfälle auf Straßen. Wer Wild beschädigt, muss keine Schadensersatzpflicht fürchten — außer bei nachgewiesener Zäunungspflicht im Revier. Für Halter von Zäunen gelten eigene Vorschriften.

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