Definitionen: Fall- und Unfallwild
Fallwild ist Wild, das natürlicher Ursachen gestorben ist — durch Krankheit, Hunger, Witterung oder Prädatoren. Unfallwild (auch Wildunfall) bezeichnet Wild, das durch Fahrzeugkollision oder sonstige technische Unfälle zu Tode kommt. Beide Kategorien haben unterschiedliche Meldepflichten.
Meldepflicht für Fallwild
Fallwild muss in nahezu allen DACH-Ländern gemeldet werden, wenn es sich um planpflichtiges Schalenwild handelt:
- Deutschland: Fallwild wird auf die Abschussplanerfüllung angerechnet — je nach Bundesland 50–100 %
- Österreich: Fallwild zählt in den meisten Bundesländern zur Hälfte auf den Abschussplan
- Schweiz: Fallwild muss der Wildhut gemeldet werden, zählt je nach Kanton auf die Quote
Wildunfall: Zuständigkeiten
Bei einem Wildunfall auf öffentlichen Straßen gilt:
- Bergung und Entsorgung ist Aufgabe des Jagdausübungsberechtigten
- Die Polizei muss informiert werden (Unfallprotokoll)
- Das erlegte oder geborgene Wild wird als Unfallwild dokumentiert
- Unfallwild ist in Deutschland grundsätzlich nicht genusstauglich ohne amtstierärztliche Untersuchung
Dokumentation in der App
Die App bietet eigene Eingabemasken für Fall- und Unfallwild mit automatischer Anrechnung auf den Abschussplan. Fotos können direkt am Fundort gemacht und der Eintrag georeferenziert werden. Automatische Benachrichtigung an den Reviernachbarn ist konfigurierbar.
Haftungsfragen bei Wildunfällen
Der Jagdausübungsberechtigte haftet nicht für Wildunfälle auf Straßen. Wer Wild beschädigt, muss keine Schadensersatzpflicht fürchten — außer bei nachgewiesener Zäunungspflicht im Revier. Für Halter von Zäunen gelten eigene Vorschriften.