Afrikanische Schweinepest (ASP) — die Bedrohungslage
Die Afrikanische Schweinepest hat sich seit 2020 schrittweise nach Deutschland, Österreich und in die Schweizer Grenzregionen ausgebreitet. Für Jäger in betroffenen Regionen bedeutet das erheblichen zusätzlichen Dokumentationsaufwand — und wichtige Verantwortung: Jäger sind die erste Linie der Früherkennung und des Monitorings.
Zonensystem
ASP-Sperrzonen werden nach dem EU-Veterinärrecht in drei Zonen eingeteilt:
- Zone I (Pufferzone): Erhöhte Überwachung, Beprobungspflicht für erlegtes Schwarzwild, verstärkte Fallwildsuche
- Zone II (Kernzone): Strikte Beschränkungen, kein Transport von lebenden Schweinen und Wildschweinfleisch ohne Genehmigung, verschärfte Hygienemaßnahmen
- Zone III (Infizierte Zone): Nur zugelassene Jäger, Fang- und Falljagd möglich, Transport verboten
Beprobungspflichten
In Zone I und II muss jedes erlegte Schwarzwild beprobt werden — ohne Ausnahme. Die Probeentnahme erfolgt durch den Jäger selbst oder einen Tierarzt:
- Blutprobe — aus Brusthöhle oder Herzblut, Mindestmenge 2 ml
- Milzprobe — in Wattetupfer oder sterilem Behälter
- Probennummer — eindeutige Nummer, die Probe und Tier verbindet
- Einsendung — ans zuständige Untersuchungsamt innerhalb 24 Stunden
GPS-Dokumentation
In ASP-Sperrzonen ist die GPS-Dokumentation des Erlegungsortes Pflicht. Die Koordinaten werden mit dem Streckeneintrag verknüpft und ermöglichen der Behörde eine räumliche Auswertung der ASP-Verbreitung. Viele Bundesländer haben ihre digitalen Systeme um eine Kartendarstellung der Beprobungsergebnisse erweitert.
Hygiene und Fahrzeugdesinfektion
Jäger in ASP-Zonen müssen nach jedem Einsatz:
- Stiefel und Ausrüstung desinfizieren (zugelassene Mittel nach BMEL-Liste)
- Fahrzeuge nicht undesinfiziert aus der Zone bringen
- Jagdhunde nach Einsatz in Zone II reinigen und beobachten
- Wildschweinfleisch nur mit Laborgenehmigung transportieren
Was bei Fallwild zu tun ist
Fundstellen von verendetem oder krankem Schwarzwild müssen sofort gemeldet werden — an den zuständigen Jagdaufseher, Veterinäramt oder über das Fallwild-Meldeportal des jeweiligen Bundeslandes. Das Tier nicht berühren, Fundort genau dokumentieren (GPS) und Bereich weiträumig meiden.