ASP-Monitoring: Was Jäger in Sperrzonen beachten müssen

Afrikanische Schweinepest in Zone I und II: Beprobungspflichten, GPS-Dokumentation und was Jäger in Sperrzonen wissen müssen.

04.06.2026 · Waidwart Redaktion

Afrikanische Schweinepest (ASP) — die Bedrohungslage

Die Afrikanische Schweinepest hat sich seit 2020 schrittweise nach Deutschland, Österreich und in die Schweizer Grenzregionen ausgebreitet. Für Jäger in betroffenen Regionen bedeutet das erheblichen zusätzlichen Dokumentationsaufwand — und wichtige Verantwortung: Jäger sind die erste Linie der Früherkennung und des Monitorings.

Zonensystem

ASP-Sperrzonen werden nach dem EU-Veterinärrecht in drei Zonen eingeteilt:

  • Zone I (Pufferzone): Erhöhte Überwachung, Beprobungspflicht für erlegtes Schwarzwild, verstärkte Fallwildsuche
  • Zone II (Kernzone): Strikte Beschränkungen, kein Transport von lebenden Schweinen und Wildschweinfleisch ohne Genehmigung, verschärfte Hygienemaßnahmen
  • Zone III (Infizierte Zone): Nur zugelassene Jäger, Fang- und Falljagd möglich, Transport verboten

Beprobungspflichten

In Zone I und II muss jedes erlegte Schwarzwild beprobt werden — ohne Ausnahme. Die Probeentnahme erfolgt durch den Jäger selbst oder einen Tierarzt:

  • Blutprobe — aus Brusthöhle oder Herzblut, Mindestmenge 2 ml
  • Milzprobe — in Wattetupfer oder sterilem Behälter
  • Probennummer — eindeutige Nummer, die Probe und Tier verbindet
  • Einsendung — ans zuständige Untersuchungsamt innerhalb 24 Stunden

GPS-Dokumentation

In ASP-Sperrzonen ist die GPS-Dokumentation des Erlegungsortes Pflicht. Die Koordinaten werden mit dem Streckeneintrag verknüpft und ermöglichen der Behörde eine räumliche Auswertung der ASP-Verbreitung. Viele Bundesländer haben ihre digitalen Systeme um eine Kartendarstellung der Beprobungsergebnisse erweitert.

Hygiene und Fahrzeugdesinfektion

Jäger in ASP-Zonen müssen nach jedem Einsatz:

  • Stiefel und Ausrüstung desinfizieren (zugelassene Mittel nach BMEL-Liste)
  • Fahrzeuge nicht undesinfiziert aus der Zone bringen
  • Jagdhunde nach Einsatz in Zone II reinigen und beobachten
  • Wildschweinfleisch nur mit Laborgenehmigung transportieren

Was bei Fallwild zu tun ist

Fundstellen von verendetem oder krankem Schwarzwild müssen sofort gemeldet werden — an den zuständigen Jagdaufseher, Veterinäramt oder über das Fallwild-Meldeportal des jeweiligen Bundeslandes. Das Tier nicht berühren, Fundort genau dokumentieren (GPS) und Bereich weiträumig meiden.