Erreger
Sarcoptes scabiei (Räudemilbe), wirtsspezifische Varianten (var. vulpes, var. rupicaprä)
Übertragungsweg
Direkter Kontakt zwischen Tieren; indirekt über Bauten, Wildwechsel und Äsungsplätze. Hohe Persistenz der Milben im Bau.
Symptome
Massiver Juckreiz, Selbstverletzungen, fortschreitender Haarverlust, Krustenbildung, Abmagerung, Schwächung. Bei Gamswild epidemische Verläufe mit hoher Mortalität.
Behandlung und Bekaempfung
Beim Wild nicht praktikabel. Bei Hund und Mensch klinisch behandelbar (Acaricide, Antiparasitika).
Bedeutung für die Jagd
Tierschutzgerechte Erlegung augenscheinlich erkrankter Tiere als Hegepflicht. Wildbret räudekranker Tiere ist nicht verkehrsfähig. Beim Aufbruch Handschuhe tragen (Trugkrätze beim Menschen möglich).
Hintergrund
Die Räude wird durch Sarcoptes scabiei verursacht, eine grabende Milbe, die sich in der Epidermis vermehrt. Im Wildbestand sind insbesondere Rotfuchs, Gams- und Steinwild betroffen; es kommen jedoch wirtsspezifische Varianten vor (Sarcoptes scabiei var. vulpes, var. rupicaprä). In den Alpen sind Räudezüge beim Gamswild ein chronisches, regional verheerendes Geschehen mit Bestandsverlusten von bis zu 80 Prozent in Wellen über mehrere Jahre.
Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt sowie indirekt über Bauten, Wildwechsel und Äsungsplätze. Beim Fuchs wird Räude besonders im Spätwinter und Frühjahr beobachtet, bei Gamswild oft im Sommerlebensraum durch enge Sozialkontakte.
Klinisch zeigt sich starker Juckreiz mit Selbstverletzungen, fortschreitendem Haarverlust, Krustenbildung, Abmagerung und Schwächung. Tiere im fortgeschrittenen Stadium sind oft am Tag sichtbar, bewegungseingeschränkt und werden zur leichten Beute. Der Tod tritt meist durch Auskühlung, Sekundärinfektionen oder verminderte Äsungsaufnahme ein.
Für den Jäger ist Räude nicht meldepflichtig im Sinne einer Tierseuche, jedoch sollte die Erlegung augenscheinlich erkrankter Tiere aus Tierschutzgründen konsequent erfolgen (Hegepflicht). Wildbret räudekranker Tiere ist als Lebensmittel nicht geeignet (genießbarkeitsrechtlich beanstandungswürdig). Beim Aufbruch sind Handschuhe Pflicht: Sarcoptes scabiei kann auch beim Menschen kurzfristige Hautreizungen ("Trugkrätze") hervorrufen.
Quellenhinweis: Stand April 2026; Angaben auf Grundlage von FLI, BMEL und OIE/WOAH. Bitte aktuelle bundeslandspezifische Bestimmungen prüfen.