Keine Schonzeit erfasst
Für Steinwild in Mecklenburg-Vorpommern ist in der Waidwart-Datenbank keine Schonzeit hinterlegt. Das kann bedeuten: ganzjährige Bejagung, ganzjähriger Schutz, oder fehlende Daten. Bitte das aktuelle Landesjagdgesetz prüfen.
Über Steinwild
Synonym für Steinbock, in jagdrechtlichem Sprachgebrauch oft so bezeichnet.
Vollständiges Wildart-Profil →
Hinweis
Schonzeiten werden in Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand April 2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.
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