Patentjagd: Was bedeutet das?
Vorarlberg ist das einzige Bundesland Österreichs, das das Patentjagdsystem kennt. Anders als in allen anderen Bundesländern gibt es keine Eigenjagden oder Genossenschaftsjagden. Stattdessen verwaltet das Land die Jagd zentral: Jäger erwerben ein Jagdpatent für ein bestimmtes Gebiet.
Zuständige Behörde
Zuständig ist die Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Raumplanung und Baurecht (IIIa). Die Streckenmeldungen erfolgen über die Bezirkshauptmannschaften an das Land.
Meldepflichtige Wildarten
- Rotwild: Einzelmeldung mit Datum, Gewicht, Geweihpunkten
- Gamswild: Pflichtmeldung mit Gehörndaten
- Rehwild: Meldung nach Jagdjahresende
- Steinwild: Sofortmeldepflicht innerhalb 24 Stunden
Digitale Streckenerfassung
Das Land Vorarlberg betreibt ein eigenes Wildtierinformationssystem. Die App kann die lokal erfassten Daten im kompatiblen Format exportieren, sodass die Übermittlung an das Landessystem reibungslos funktioniert.
Besonderheiten Vorarlberg
Durch die Patentjagd sind die Revierstrukturen in Vorarlberg kleinräumiger und die Kontrolle dichter. Die Jagdaufsicht hat umfangreiche Kontrollrechte. Trophäen müssen zur Hegering-Schau vorgelegt werden.