Planfreie Wildarten in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern mit besonders liberalem Jagdrecht. Rehwild und Schwarzwild sind planfrei — es gibt also keine behördlich festgesetzten Mindestabschüsse. Der Jagdausübungsberechtigte entscheidet selbst über die Entnahme, solange das Nachhaltigkeitsgebot eingehalten wird.
Planpflichtige Wildarten
Trotz der liberalen Grundhaltung gibt es Planpflicht für:
- Rotwild: Planpflicht mit Aufschlüsselung nach Klassen und Geschlecht
- Damwild: Planpflicht in Rotwildgebieten und Damwildhegegemeinschaften
- Muffelwild: Planpflicht im Bestand Bramwald und weiteren Vorkommensgebieten
Streckenmeldung
Die Jahresstreckenmeldung erfolgt bis zum 30. April an den jeweiligen Kreis (Untere Jagdbehörde). Es sind alle Wildarten zu melden, auch planfreie. Die Meldung kann elektronisch über das Landesportal oder per Formular erfolgen.
Besonderheiten Küstenregion
In Schleswig-Holstein ist die Jagd auf Seehunde und Kegelrobben grundsätzlich verboten. Wasservögel spielen eine größere Rolle als in den meisten anderen Bundesländern — besonders Enten und Gänse auf den nordfriesischen Inseln.
Digitale Erfassung
Die App unterstützt die planfreie Erfassung ohne Sollvorgaben. Strecken werden automatisch nach Wildart und Monat ausgewertet, sodass Jahresberichte mit wenigen Klicks erstellt werden können.