Rechtsgrundlage und Meldepflicht
In Sachsen-Anhalt regelt das Jagdgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LJagdG LSA) die Streckenmeldepflicht. Jeder Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, erlegtes Wild zeitnah zu dokumentieren und der Unteren Jagdbehörde zu melden.
Planpflichtige Wildarten
Folgende Wildarten unterliegen in Sachsen-Anhalt der Abschusspflicht:
- Rotwild: Planpflicht mit Aufschlüsselung nach Altersklassen
- Damwild: Planpflicht, falls im Hegeringgebiet vorhanden
- Rehwild: Mindestabschussplan vorgeschrieben
- Muffelwild: Planpflicht in Vorkommensgebieten
Schwarzwild und Niederwild
Schwarzwild ist in Sachsen-Anhalt nicht planpflichtig. Es gilt das Prinzip der nachhaltigen Regulation. Niederwild und Raubwild werden im Jahresabschluss gesammelt gemeldet.
Fristen und Einreichung
Die Streckenmeldung muss spätestens bis zum 15. April des Folgejahres bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) eingereicht werden. Schalenwild-Sofortmeldungen sind innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung einzutragen.
Digitale Erfassung mit der App
Die App ermöglicht die vollständige Streckenpflege offline — ideal für Reviere im Harz oder in der Altmark ohne Mobilfunkabdeckung. Beim nächsten Sync werden alle Einträge automatisch synchronisiert und ein druckfertiger PDF-Bericht für die Behörde erstellt.