🇩🇪 ST

Streckenliste digital — Sachsen-Anhalt

Was Jäger in Sachsen-Anhalt über die digitale Streckenliste wissen müssen: Meldepflichten, Fristen und planpflichtige Wildarten.

01.07.2026 · Waidwart Redaktion

Rechtsgrundlage und Meldepflicht

In Sachsen-Anhalt regelt das Jagdgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LJagdG LSA) die Streckenmeldepflicht. Jeder Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, erlegtes Wild zeitnah zu dokumentieren und der Unteren Jagdbehörde zu melden.

Planpflichtige Wildarten

Folgende Wildarten unterliegen in Sachsen-Anhalt der Abschusspflicht:

  • Rotwild: Planpflicht mit Aufschlüsselung nach Altersklassen
  • Damwild: Planpflicht, falls im Hegeringgebiet vorhanden
  • Rehwild: Mindestabschussplan vorgeschrieben
  • Muffelwild: Planpflicht in Vorkommensgebieten

Schwarzwild und Niederwild

Schwarzwild ist in Sachsen-Anhalt nicht planpflichtig. Es gilt das Prinzip der nachhaltigen Regulation. Niederwild und Raubwild werden im Jahresabschluss gesammelt gemeldet.

Fristen und Einreichung

Die Streckenmeldung muss spätestens bis zum 15. April des Folgejahres bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) eingereicht werden. Schalenwild-Sofortmeldungen sind innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung einzutragen.

Digitale Erfassung mit der App

Die App ermöglicht die vollständige Streckenpflege offline — ideal für Reviere im Harz oder in der Altmark ohne Mobilfunkabdeckung. Beim nächsten Sync werden alle Einträge automatisch synchronisiert und ein druckfertiger PDF-Bericht für die Behörde erstellt.