Jagdsystem im Kanton Luzern
Luzern kennt wie die meisten Zentralschweizer Kantone die Patentjagd. Jäger erwerben ein kantonales Jagdpatent und dürfen in definierten Zonen jagen. Die Zuteilung der Jagdzonen erfolgt per Losentscheid durch das Amt für Jagd und Fischerei.
Abschussplanung und Quoten
Der Kanton legt jährlich die Abschussquoten für Reh-, Gams-, Hirsch- und Schwarzwild fest. Die Quoten basieren auf Wildbestandsschätzungen und Wildschadenserhebungen. Jeder Patentjäger erhält eine individuelle Abschusskarte.
Pflichtfelder bei der Meldung
- Wildart und Geschlecht
- Datum und genaue Koordinaten des Erlegungsortes
- Gewicht (aufgebrochen)
- Altersklasse (geschätzt)
- Jagdpatent-Nummer
Meldewege
Erlegtes Schalenwild muss innerhalb von 24 Stunden beim kantonalen Wildtierportal gemeldet werden. Die App unterstützt die GPS-genaue Ortserfassung und den direkten Export ins Luzerner Portalformat.
Fallwild und Verkehrsunfälle
Fallwild ist unverzüglich der Wildhut oder der Kantonspolizei zu melden. Die App bietet ein spezielles Fallwild-Formular mit Foto-Upload für die Dokumentation.