Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen, ausgelöst durch das Asfivirus (DNA-Virus, Familie Asfarviridae). Für den Menschen ist die ASP ungefährlich, für Schweine jedoch nahezu immer tödlich. Klinische Zeichen: hohes Fieber, Bewegungsunlust, Atemnot, Hautblutungen, Durchfall, plötzlicher Tod ganzer Rotten. Inkubationszeit 4 bis 19 Tage. Übertragen wird das Virus direkt von Tier zu Tier, über Kontakt mit infiziertem Blut, Aufbruch, Speichel und Kot, sowie indirekt über kontaminierte Futtermittel, Speisereste, Fahrzeuge, Kleidung, Werkzeuge und Wildbret. Das Virus ist enorm umweltstabil und kann monatelang in Kadavern und Boden infektiös bleiben. Bekämpft wird die ASP nach Tiergesundheitsgesetz und EU-Vorgaben (Verordnung 2020/687) durch Restriktionsgebiete, Kadaversuche, Pufferzonen, Prämien für erlegtes Schwarzwild und intensive Schwarzwildreduktion. In Deutschland traten ASP-Fälle ab September 2020 in Brandenburg und Sachsen auf, weitere Ausbrüche bei Hausschweinen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Jäger sind zentrale Akteure: Fallwildsuche, Probennahme, Beachtung der Hygieneregeln. Verdachtsfälle sind unverzüglich beim Veterinäramt zu melden.
Fallwild oder krankes Wild mit Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche ist unverzüglich dem Veterinäramt des zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden — telefonisch oder über das Online-Tierseuchen-Meldeportal des jeweiligen Landes. Bei Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP), Klassische Schweinepest, Tollwut oder Tuberkulose gelten besondere Eilmeldepflichten. Konkretes Vorgehen: Fundort exakt erfassen (GPS-Koordinaten oder Karte), Wildart und Anzahl der Stücke notieren, Zustand und Auffälligkeiten beschreiben (Verwesungsgrad, Verletzungsmuster, Hautblutungen). Den Kadaver möglichst nicht berühren oder bewegen, außer zur Probennahme nach Anweisung des Veterinäramtes. Bei ASP-Verdacht in Restriktionsgebieten kommen Probenahme-Teams oder geschulte Jagdausübungsberechtigte zum Einsatz; Blut- oder Milzproben werden in Plastikbehältern verpackt und in Kühlboxen ans Landeslabor versandt. Wichtig: Hygiene strikt einhalten — Einweghandschuhe, Schutzkleidung, danach Desinfektion von Schuhen, Werkzeug, Fahrzeug. Hund vom Kadaver fernhalten. Die Meldung sollte schriftlich (E-Mail, Online-Portal) und telefonisch parallel erfolgen, um keine Zeit zu verlieren. Apps wie Waidwart erfassen die Meldung digital mit Geo-Daten.
Nein. Bei Verdacht auf Tuberkulose (Mycobacterium bovis, M. caprae) darf das Wildbret nicht in den Verkehr gebracht werden — weder direkt vermarktet noch für den Eigenverzehr verwendet. Tuberkulose ist eine Zoonose (vom Tier auf den Menschen übertragbar), insbesondere bei Verzehr von kontaminiertem Fleisch oder Innereien. Verdacht besteht bei sichtbaren Veränderungen wie käsigen, gelblich-weißlichen Knoten in Lymphknoten (typisch in der Brusthöhle, am Lungenhilus, in den Mesenteriallymphknoten), an Lunge, Leber, Niere oder serösen Häuten. Die Lymphknoten sollten beim Aufbrechen und Versorgen sorgfältig angeschnitten werden — bekannt als TBC-Untersuchung. Auffällige Befunde sind dem Veterinäramt sowie der Fleischuntersuchung anzuzeigen. Das gesamte Stück wird beschlagnahmt und kostenfrei untersucht; positiv getestete Kadaver werden unschädlich beseitigt. Tuberkulose tritt vor allem bei Rotwild im südbayerischen Voralpenraum (insbesondere Oberbayern, Allgäu) und in einzelnen Schwarzwildvorkommen auf. Zur Eigenschutz: Gummihandschuhe beim Aufbruch tragen, nicht in der Nähe rauchen oder essen, Werkzeug desinfizieren. Beim Erkennen der typischen Knoten sofort Probenname und Meldung — auch im eigenen Interesse, um sich nicht selbst zu infizieren.
Der kleine Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) ist beim Fuchs verbreitet (in vielen Regionen Deutschlands sind 30 bis 70 Prozent der Füchse Träger) und kann beim Menschen die alveoläre Echinokokkose verursachen — eine schwere, leberbefallende Erkrankung mit langer Inkubationszeit. Übertragen wird der Erreger über Bandwurmeier in Fuchskot, der an Fell, Pfoten, Boden, Pflanzen und ungewaschenen Wildbeeren haftet. Für Jäger besonders relevant: Beim Versorgen erlegter Füchse, beim Streifen des Balges und beim Eingreifen in den Magen-Darm-Trakt droht Kontakt mit Eiern. Schutzmaßnahmen: Einweghandschuhe und festes Schuhwerk tragen; nach jeder Versorgung Hände und Werkzeug gründlich mit heißem Wasser und Seife reinigen, Fell und Aufbruch nicht mit bloßen Händen anfassen; Balg im Freien trocknen und nicht in Wohnräumen präparieren. Eier werden durch Hitze über 70 Grad Celsius zuverlässig abgetötet — Einfrieren bei minus 20 Grad reicht nicht aus. Hund regelmäßig (alle vier Wochen) gegen Echinococcus mit Praziquantel-Präparat entwurmen, da Hunde ebenfalls Bandwürmer aufnehmen können. Wildbeeren und Pilze aus möglicherweise belasteten Gebieten gut waschen und kochen. Bei Verdachtssymptomen (Bauchschmerzen, Lebervergrößerung) Arzt aufsuchen.
In Deutschland sind nach Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten zahlreiche Wildkrankheiten meldepflichtig. Die wichtigsten anzeigepflichtigen (sofortige Meldung) Krankheiten beim Wild sind: Afrikanische Schweinepest (ASP), Klassische Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Tollwut, Tuberkulose (Rinder- und Wildtiertuberkulose), Brucellose, Geflügelpest (Aviäre Influenza, Vogelgrippe) und Newcastle-Krankheit. Daneben gibt es meldepflichtige Krankheiten (Meldung nach Diagnose), darunter Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut), Bovine Virusdiarrhoe, Paratuberkulose, Salmonelleninfektionen bestimmter Serovare, Echinokokkose, Trichinellose und West-Nil-Virus-Infektion. Praktisch bedeutet das für Jäger: Bei sichtbaren Krankheitszeichen oder verdächtigen Lymphknotenveränderungen das Stück nicht in Verkehr bringen, Veterinäramt informieren, Probenahme nach Anweisung. Bei Schwarzwild ist die Trichinenuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben und stellt eine Pflichtuntersuchung dar. Bei Wildgeflügel (insbesondere bei Verdacht auf Vogelgrippe) gelten eigene Meldewege über das Veterinäramt. Die kompletten Listen finden sich auf der Webseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und in den Tierseuchenmeldeportalen der Bundesländer.