Revier & Pacht

Pacht, Begehungsschein, Hegegemeinschaft — alles zur Reviergestaltung.

Ein Eigenjagdrevier (mind. 75 ha zusammenhängende Fläche eines Eigentümers) oder ein Gemeinschaftsjagdbezirk (mind. 150 ha aus mehreren Eigentümern) wird über Pachtvertrag übernommen. Der Vertrag wird zwischen dem Verpächter (Eigentümer bzw. Jagdgenossenschaft) und dem Pächter geschlossen und muss schriftlich vorliegen. Voraussetzungen für den Pächter sind: gültiger Jahresjagdschein seit mindestens drei Jahren in Deutschland (Drei-Jahres-Regel nach Paragraph 11 Bundesjagdgesetz), persönliche Zuverlässigkeit, Jagdhaftpflichtversicherung. Die untere Jagdbehörde prüft den Vertrag (Mindestpachtdauer, Höchstfläche pro Pächter, korrekter Wildbestand). Praktisch läuft die Suche oft über Aushänge der Jagdgenossenschaften, über Maklerportale, Landesjagdverbände oder Mund-zu-Mund-Empfehlung. Vor Vertragsschluss sollte das Revier besichtigt werden — ideal mit dem scheidenden Pächter oder einem ortskundigen Berufsjäger. Wichtige Prüfpunkte: Wildbestand, Wildschadenslage, Einrichtungen (Hochsitze, Kanzeln), Erschließung, Konflikte mit Land- und Forstwirtschaft, Nachbarreviere, vorhandene Begehungsscheine. Anschließend wird der Vertrag der Jagdbehörde zur Anzeige bzw. Genehmigung vorgelegt.

Die Jagdpacht wird typischerweise pro Hektar und Jahr berechnet. Die Spanne ist enorm: In strukturschwachen Regionen mit niedrigem Wildbestand zahlen Pächter teils nur 5 bis 15 Euro pro Hektar und Jahr, in attraktiven Niederwildrevieren des Westmünsterlandes oder in Hochwildrevieren in Südbayern, dem Schwarzwald oder im Taunus können es 40 bis 120 Euro pro Hektar werden. Spitzenrevier mit hohem Rotwildvorkommen, Damwild oder besonderer Trophäenqualität übersteigen diesen Wert. Bei einem 300-Hektar-Revier ergibt das eine Bandbreite von 1.500 bis 36.000 Euro Pacht pro Jahr. Hinzu kommen jährliche Wildschadensbeiträge (oft als Pauschale, manchmal abhängig vom Schadensaufkommen), Mitgliedsbeiträge im Hegering, Berufsgenossenschafts- und Versicherungsbeiträge sowie Aufwendungen für Wildäcker, Hochsitze, Kirrungen, Reviereinrichtungen und ggf. Berufsjäger. Eine realistische Vollkostenrechnung addiert oft noch einmal 30 bis 100 Prozent der reinen Pacht. Wichtig: Die Mindestpachtdauer beträgt nach Bundesrecht neun Jahre, was die Investitionsplanung beeinflusst.

Ein Begehungsschein ist eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers (Eigentümer oder Pächter), in dessen Revier zu jagen. Er wird typischerweise einem Jäger ausgestellt, der nicht selbst Pächter ist, aber gegen Entgelt oder gegen Mithilfe (Reviereinrichtungen, Wildschadensverhütung) das Revier begehen darf. Begehungsscheine sind im Bundesjagdgesetz nicht explizit geregelt, aber jagdrechtlich anerkannt. Inhalt sollte sein: genaue Beschreibung des Reviers oder Reviertätig­keits­abschnittes, Geltungsdauer, freigegebene Wildarten und ggf. Stückzahlen, Bedingungen (z. B. Mithilfe bei Drückjagden, Pflicht zur Streckenmeldung), Pflicht zur Versicherung. Der Begehungsscheininhaber benötigt selbst einen gültigen Jagdschein und Jagdhaftpflichtversicherung. Die Kosten variieren stark: von 300 Euro für reine Reviermitarbeit bis zu mehreren tausend Euro für trophäenträchtige Stücke. Aus Sicht des Verpächters dient der Begehungsschein der Aufgabenteilung, der Wildschadensreduzierung und der Pachtverbilligung. Wichtig: Der Begehungsscheininhaber wird nicht Pächter und hat kein Mitspracherecht bei Pachtvertragsangelegenheiten oder Abschussplänen über das Maß der Erlaubnis hinaus.

Nach Paragraph 11 Bundesjagdgesetz beträgt die Mindestpachtdauer für einen Jagdbezirk neun Jahre für Niederwildrevier und ebenfalls neun Jahre für Hochwildrevier. Einige Bundesländer (insbesondere Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg) haben in ihren Landesjagdgesetzen abweichende Regelungen, die eine kürzere Pachtdauer von z. B. fünf oder sechs Jahren zulassen, oder unterscheiden zwischen Hoch- und Niederwild. Die Höchstpachtdauer ist nicht gesetzlich begrenzt, in der Praxis sind 12 oder 18 Jahre üblich. Sinn der Mindestpachtdauer ist die Hege: Wildbestand, Habitatpflege und Bestandsaufbau brauchen Zeit. Kurze Pachtperioden fördern Übernutzung. Bei Pachtbeginn ist der Vertrag der unteren Jagdbehörde anzuzeigen; sie kann den Vertrag bei Verstößen gegen die Mindestpachtdauer beanstanden. Vorzeitige Auflösung ist nur bei wichtigem Grund möglich (Tod des Pächters, Verlust des Jagdscheins, einvernehmliche Auflösung mit Genehmigung). Bei Eigentümerwechsel läuft der bestehende Pachtvertrag in der Regel weiter; der neue Eigentümer tritt in den Vertrag ein.

Eine Hegegemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer benachbarter Reviere mit dem Ziel, Wildhege und Bejagung revierübergreifend abzustimmen — insbesondere bei wandernden Wildarten wie Rotwild, Damwild und Schwarzwild. Die rechtliche Grundlage findet sich in den Landesjagdgesetzen; teilweise sind Hegegemeinschaften (insbesondere für Rotwild) verpflichtend, etwa in den ausgewiesenen Rotwildgebieten Bayerns, Hessens, Nordrhein-Westfalens oder Sachsens. Aufgaben sind: gemeinsame Abschussplanung und -kontrolle, Bestandserfassung, Reviergrenzüberschreitende Drückjagden, Lebensraumpflege, Wildschadensvermeidung und der Kontakt mit Land- und Forstbehörden. Die Hegegemeinschaft hat in der Regel einen gewählten Vorstand (Hegegemeinschaftsleiter) und Beitragsregelungen. Mitglied sind die Revierinhaber, vertreten durch Eigentümer oder Pächter. Vorteile für den einzelnen Pächter: bessere Datenbasis, abgestimmte Abschüsse, gemeinsame Prüfung der Wildbestände, faire Aufteilung von Wildschäden bei wandernden Arten. Pflichten: Teilnahme an Sitzungen, Einhaltung der Beschlüsse, Beitragszahlungen. Neben Pflicht-Hegegemeinschaften gibt es auch freiwillige Zusammenschlüsse für Niederwild oder Schwarzwild.