Alle jagdbaren Wildarten

„nicht erfasst" heißt: für diese Wildart liegen uns für Bayern keine Angaben vor — nicht, dass es keine Schonzeit gibt. Jede Zeile führt auf die Detailseite der Wildart.

Quelle und Haftung

Quelle: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG), § 19 AVBayJG (Jagdzeiten), § 18 AVBayJG (jagdbare Arten), BayRS 792-2-W (Stand 01.04.2026). Diese Tabelle ersetzt keine rechtliche Beratung — maßgeblich ist der amtliche Text der jeweils geltenden Landesverordnung.