Schonzeit · DE-BY
Federwild Bayern
Schonzeit Ringeltaube
In Bayern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand 01.04.2026, nach Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Schonzeit
21.02 bis 31.10
In dieser Zeit darf Ringeltaube in Bayern nicht bejagt werden.
Reguläre Jagdzeit 01.11.–20.02. Zur Schadensabwehr zusätzlich bejagbar, wenn Trupps ab drei Tieren auf Ackerland, Neueinsaaten oder Baumschulkulturen einfallen: Alttauben 21.02.–31.03. und 20.08.–31.10., Jungtauben 21.02.–31.10.
Quelle: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG), § 19 AVBayJG (Jagdzeiten), § 18 AVBayJG (jagdbare Arten), BayRS 792-2-W · Stand 01.04.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Ringeltaube
Häufige Wildtaube, klassisches Federwild der Saatzeitenjagd.