Reguläre Jagdzeit 01.11.–20.02. Zur Schadensabwehr zusätzlich bejagbar, wenn Trupps ab drei Tieren auf Ackerland, Neueinsaaten oder Baumschulkulturen einfallen: Alttauben 21.02.–31.03. und 20.08.–31.10., Jungtauben 21.02.–31.10.

Quelle: , § 19 AVBayJG (Jagdzeiten), § 18 AVBayJG (jagdbare Arten), BayRS 792-2-W · Stand 01.04.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Ringeltaube

Häufige Wildtaube, klassisches Federwild der Saatzeitenjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bayern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand 01.04.2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.