Schonzeit · DE-BY
Federwild Bayern
Schonzeit Türkentaube
In Bayern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand 01.04.2026, nach Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Schonzeit
21.02 bis 31.10
In dieser Zeit darf Türkentaube in Bayern nicht bejagt werden.
Jagdzeit 01.11.–20.02. Die Schadensabwehr-Ausnahme gilt nur für Ringeltauben.
Quelle: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG), § 19 AVBayJG (Jagdzeiten), § 18 AVBayJG (jagdbare Arten), BayRS 792-2-W · Stand 01.04.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Türkentaube
Synanthrope Wildtaube, in vielen BL nicht mehr jagdbar.
Hinweis
Schonzeiten werden in Bayern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand 01.04.2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.