Schonzeit · DE-BY
Federwild Bayern
Schonzeit Fasan
In Bayern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand 01.04.2026, nach Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Schonzeit
01.01 bis 30.09
In dieser Zeit darf Fasan in Bayern nicht bejagt werden.
Jagdzeit 01.10.–31.12. Bayern weicht seit 01.04.2026 vom Bundesrecht ab.
Quelle: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG), § 19 AVBayJG (Jagdzeiten), § 18 AVBayJG (jagdbare Arten), BayRS 792-2-W · Stand 01.04.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fasan
Klassisches Federwild der Treibjagd, Bestände stark abhängig von Strukturreichtum.
Hinweis
Schonzeiten werden in Bayern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand 01.04.2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.