Schonzeit · DE-BY
Schalenwild Bayern
Schonzeit Wisent
In Bayern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand 01.04.2026, nach Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Schonzeit
Ganzjährig
Wisent ist in Bayern ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Jagdbar nach § 18 Nr. 1.10 AVBayJG, aber ohne Jagdzeit in § 19 — damit ganzjährig geschont.
Quelle: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG), § 19 AVBayJG (Jagdzeiten), § 18 AVBayJG (jagdbare Arten), BayRS 792-2-W · Stand 01.04.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Wisent
Größtes Landsäugetier Europas, in DACH praktisch nur in Reservaten — keine reguläre Bejagung.
Hinweis
Schonzeiten werden in Bayern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand 01.04.2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.