Schonzeit · DE-BY
Federwild Bayern
Schonzeit Elster
In Bayern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand 01.04.2026, nach Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Schonzeit
15.03 bis 15.07
In dieser Zeit darf Elster in Bayern nicht bejagt werden.
Jagdzeit 16.07.–14.03., gemeinsam mit Eichelhäher sowie Raben- und Nebelkrähe. Bayern hat die Art eigenständig dem Jagdrecht unterstellt.
Quelle: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG), § 19 AVBayJG (Jagdzeiten), § 18 AVBayJG (jagdbare Arten), BayRS 792-2-W · Stand 01.04.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Elster
Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.
Hinweis
Schonzeiten werden in Bayern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand 01.04.2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.