Schonzeit · DE-BY
Schalenwild Bayern
Schonzeit Schwarzwild
In Bayern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand 01.04.2026, nach Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Keine Schonzeit
Schwarzwild hat in Bayern keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.
Ganzjährige Jagdzeit. Der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG gilt uneingeschränkt: führende Bachen bleiben geschont.
Quelle: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG), § 19 AVBayJG (Jagdzeiten), § 18 AVBayJG (jagdbare Arten), BayRS 792-2-W · Stand 01.04.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Schwarzwild
Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.
Hinweis
Schonzeiten werden in Bayern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand 01.04.2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.