Schonzeit · DE-BY
Federwild Bayern
Schonzeit Auerhahn
In Bayern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand 01.04.2026, nach Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Schonzeit
Ganzjährig
Auerhahn ist in Bayern ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Gesetzliche Bezeichnung „Auerwild", beide Geschlechter. Ohne Jagdzeit in § 19 und damit ganzjährig geschont.
Quelle: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG), § 19 AVBayJG (Jagdzeiten), § 18 AVBayJG (jagdbare Arten), BayRS 792-2-W · Stand 01.04.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Auerhahn
Größte mitteleuropäische Raufußhuhnart, in DACH überwiegend streng geschützt.
Hinweis
Schonzeiten werden in Bayern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand 01.04.2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.