Wildbret-Vermarktung

Kühlhaus-Bestand führen, Eigenverbrauch und Verkauf trennen, Wildursprungsschein nach EU-Recht erzeugen

Vom Streckeneintrag bis zur Vermarktung

Jedes Stück Wild, das du erlegt hast, soll auch vermarktet werden — sei es als Eigenverbrauch, an Familie und Freunde abgegeben oder als gewerblicher Verkauf an Endkunden, Gastronomie oder Wildhandel. Waidwart führt für dich einen Kühlhaus-Bestand pro Stück, trennt Eigenverbrauch von Verkauf und erzeugt den Wildursprungsschein als PDF.

Welcher Tarif?

Die reine Kühlhaus- und Bestandsführung (Gewicht, Verwendung, Entnahme) ist in allen Tarifen verfügbar. Die Vermarktung — also Verkaufs-Vorgänge mit Käufer-Kontakten und Wildursprungsschein — gehört zum Funktionsumfang ab Pro.

Erlegung
Kühlhaus-Eingang
Reifung
Verkauf / Eigenverbrauch
Ursprungsschein

Kühlhaus-Bestand erfassen

Eingang anlegen

Beim Aufbruch und Einlagern legst du den Wildbret-Eintrag direkt aus dem zugehörigen Streckeneintrag an. Erfasst werden:

  • Gewicht (kg) — das Gewicht des eingelagerten Stücks
  • Verwendung — Eigenverbrauch oder Verkauf
  • Im Kühlhaus — Ja/Nein, ob das Stück aktuell eingelagert ist
  • Bemerkung — optionale Notiz (z. B. Lagerort, Reifehinweis)

Beim Entnehmen aus dem Kühlhaus setzt Waidwart den Status „nicht im Kühlhaus" und hält das Entnahme-Datum fest. Der Eintrag bleibt fest mit seinem Streckeneintrag verknüpft.

Eine Wildmarken-Nummer, getrennte Lagerorte oder ein Einlagerungs-Datum erfasst Waidwart hier nicht als eigene Felder — wenn du dir diese Angaben merken willst, notiere sie im Bemerkungs-Feld. Gerade bei Drückjagden mit vielen Stücken in kurzer Zeit hilft das, den Überblick zu behalten.

Verknüpfung zum Streckeneintrag

Jedes Stück Wildbret braucht eine Quelle. Waidwart verknüpft den Wildbret-Eintrag mit dem zugehörigen Streckeneintrag — so bleiben Wildart, Erlegungs-Datum und Erleger zugeordnet. Das unterstützt die Rückverfolgbarkeit, die das Lebensmittelhygiene-Recht (LMHV) verlangt.

Eigenverbrauch vs. Verkauf trennen

Eigenverbrauch

Wild, das du selbst verzehrst oder im engsten Familien-/Freundeskreis weitergibst (unentgeltlich, in kleinen Mengen), ist kein Inverkehrbringen im lebensmittelrechtlichen Sinn. Trotzdem solltest du es in Waidwart mit der Verwendung „Eigenverbrauch" erfassen — für eine saubere Trennung im Bestand und für deine eigene Übersicht (Wieviel Reh haben wir letztes Jahr selbst gegessen?).

Verkauf

Sobald du Wild gegen Entgelt abgibst — egal ob als ganzes Stück an einen Endkunden, in Teilen an die Gastronomie oder gewerblich an einen Wildhandel — handelt es sich um Inverkehrbringen. Dann gelten:

  • Wildursprungsschein muss mitgeführt werden
  • Trichinen-Untersuchung (bei Schwarzwild, Bär, Dachs) muss vorliegen
  • Bei Direktvermarktung an Endkunden: kleine Mengen sind gemäß § 4 Tier-LMHV genehmigungsfrei, gewerbliche Mengen brauchen ggf. einen Wildbearbeitungs-Betrieb

Wichtig

Schwarzwild und andere trichinenpflichtige Wildarten dürfen erst nach negativem Trichinen-Befund in Verkehr gebracht werden. Verknüpfst du beim Verkauf das betroffene Stück und liegt für dessen Trichinenprobe noch keine Freigabe vor, warnt dich Waidwart und verlangt eine bewusste Bestätigung, bevor der Verkauf erfasst wird.

Verkaufs-Vorgang erfassen

Verkäufe legst du im Bereich Wildbret-Verkauf als eigenen Vorgang an (verfügbar ab Pro). Erfasst werden:

  1. Abnehmer wählen — Käufer-Kontakte (Endkunde, Gastronomie, Wildhandel) legst du vorher als Stamm-Daten an
  2. Streckeneintrag optional zuordnen (für die Rückverfolgbarkeit)
  3. Wildart und Gewicht (kg) eintragen
  4. Preis pro kg in EUR — der Gesamtpreis ergibt sich daraus
  5. Verkaufsdatum und Zahlungsstatus (offen / bezahlt)
  6. Optional: Notiz
  7. Speichern — anschließend kannst du den Wildursprungsschein als PDF herunterladen

Wildursprungsschein als PDF

Der Wildursprungsschein ist die zentrale Begleit-Urkunde bei der Wildbret-Abgabe. Waidwart erzeugt zu jedem Verkaufs-Vorgang ein PDF aus den erfassten Daten — unter anderem Wildart, Gewicht, Verkaufsdatum und Abnehmer sowie, falls zugeordnet, die Angaben aus dem verknüpften Streckeneintrag.

Den Wildursprungsschein kannst du als PDF herunterladen, ausdrucken und dem Stück beilegen oder dem Abnehmer weitergeben. Prüfe vor der Abgabe, ob alle rechtlich geforderten Angaben enthalten und korrekt sind.

2-Jahres-Aufbewahrung der Trichinen-Nachweise

Die Trichinen-Untersuchungsbestätigung muss nach § 4 Tier-LMHV in Verbindung mit der EU-Durchführungs-Verordnung 2015/1375 mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden — gerechnet ab dem Tag der Untersuchung. Waidwart hält die Trichinenprobe samt ihrem Streckeneintrag dauerhaft vor und vermerkt zu jeder Probe das Ende der zwei­jährigen Aufbewahrungsfrist.

Tipp

Bei einer amtlichen Kontrolle (z. B. Lebensmittel-Überwachung, Veterinär-Amt) findest du deine Verkäufe und Trichinenproben über die Listen-Suche schnell wieder und kannst den passenden Wildursprungsschein als PDF herunterladen.

Direktvermarktung: was ist erlaubt?

Als Jäger darfst du kleine Mengen selbst erlegtes Wild direkt an den Endverbraucher oder an die lokale Gastronomie abgeben — entweder als ganzes Stück (in der Decke / im Federkleid) oder zerwirkt. „Kleine Menge" ist bundesländerspezifisch definiert, meist im Umfang der eigenen Jagdstrecke eines Jagdjahres.

Größere Vermarktung oder die Abgabe in zerwirkter, vakuumierter oder weiter verarbeiteter Form (Wurst, Räucherprodukte) erfordert in der Regel einen zugelassenen Zerlegungs- bzw. Wildverarbeitungs-Betrieb. Frag im Zweifel deine örtliche Veterinärbehörde.

Häufige Fragen

Brauche ich für Eigenverbrauch eine Trichinenprobe?

Bei trichinenpflichtigen Wildarten (Schwarzwild, Dachs, Bär) wird die Untersuchung dringend empfohlen, auch wenn du das Wild selbst verzehrst, weil Trichinose lebensgefährlich ist. Eine gesetzliche Pflicht besteht beim reinen Eigenverbrauch nicht in allen Fällen. Waidwart entscheidet das nicht für dich — du trägst den Trichinen-Status selbst ein und behältst ihn so im Blick.

Wie führe ich Innereien (Leber, Herz, Niere)?

Du kannst zu einem Streckeneintrag mehrere Wildbret-Einträge anlegen — etwa einen für das Wildbret und einen weiteren für die Innereien, jeweils mit eigenem Gewicht und eigener Verwendung. So kannst du z. B. die Leber als Eigenverbrauch erfassen und das restliche Wildbret verkaufen.

Mehrwertsteuer bei Verkauf an Endkunden?

Wildbret aus eigener Jagd ist landwirtschaftlicher Pauschalierung zugänglich (§ 24 UStG) — der Pauschalsatz beträgt aktuell 9,0 % auf den Verkaufspreis. Bei Verzicht auf die Pauschalierung gilt der ermäßigte Satz von 7 %. Frage deinen Steuerberater, welcher Weg für dich günstiger ist.